Anrechnung von au?erhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Wenn Sie bereits Kompetenzen und Qualifikationen au?erhalb von Hochschulen erworben haben, k?nnen Sie einen Antrag auf Anrechnung dieser Kompetenzen auf Ihr Studium stellen.
Anrechnung im ?berblick
Grundlagen und Kriterien der Anrechnung
Hier werden rechtliche Grundlagen und Richtlinien der Anrechnung erl?utert.
Prozess der Anrechnung
Der Prozess der Anrechnung legt strukturiert und standardisiert die Schritte dar, die in einem Anrechnungsverfahren an der FH Potsdam durchlaufen werden.
FAQs zur Anrechnung
Hier werden h?ufige Fragen speziell zum Thema Anrechnung au?erhochschulischer Kompetenzen an der FH Potsdam beantwortet.
Grundlagen und Kriterien der Anrechnung
Grundlage für die Anrechnung au?erhochschulisch erworbener Kompetenzen ist § 25 Abs. 5 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und § 24 Abs. 5 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen.
Ihre Kompetenzen werden an der Fachhochschule Potsdam angerechnet, sofern die Gleichwertigkeit der Kompetenzen nach Inhalt und Niveau feststellbar ist. Bis zu 50 % eines Studiengangs k?nnen dadurch ersetzt werden.
Folgende au?erhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen und Qualifikationen k?nnen angerechnet werden:
- formal erworbene Kompetenzen (z. B. in Berufsausbildungen), nachweisbar durch anerkannte Curricula und Abschluss- und Prüfungszeugnisse,
- non-formal erworbene Kompetenzen (Fort- und Weiterbildungen, VHS-Kurse etc.), nachweisbar durch Zertifikate und Lehrgangsbeschreibungen oder
- informell erworbene Kompetenzen (z. B. durch Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement), nachweisbar z. B. durch qualifizierte Arbeitszeugnisse.
Die Gleichwertigkeit (?quivalenz), steht im Mittelpunkt der Anrechnungsprüfung. Diese setzt sowohl eine inhaltliche ?bereinstimmung als auch ein vergleichbares Niveau von Lernergebnissen aus unterschiedlichen Bildungskontexten voraus. Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichartigkeit (Identit?t). W?hrend Letztere eine einhundertprozentige ?bereinstimmung verlangt, sind bei der Gleichwertigkeit Unterschiede zul?ssig (Deckungsgrad bei ca. 80 %).
Prozess der Anrechnung
Der Prozess einer Anrechnung durchl?uft vier Schritte, die wir Ihnen nachfolgend kurz erl?utern.
FAQs zur Anrechnung
Der FAQ-Bereich bietet Antworten auf h?ufige Fragen rund um das Thema Anrechnung.
Antworten zu übergreifenden Fragen rund um die Themen Anerkennung und Anrechnung finden Sie hier.
Kontakt
Fachliche Beratung
Für Fragen zur inhaltlichen Einsch?tzung Ihrer bisherigen Leistungen wenden Sie sich bitte an die zust?ndigen Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.
Beratung zur Antragstellung
Für Fragen zur Antragstellung, Bearbeitung und Anerkennung oder Anrechnung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder den Prüfungs-bob体育平台官网.
Beratung für Prüfungsausschüsse
Prüfungsausschüsse wenden sich bitte an die Zentrale Anerkennungs- und Anrechnungsberatung (ZAAB).