Gremien & Beauftragte des Fachbereichs Design
Gremien & Beauftragte auf einen Blick
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist ein durch den Fachbereich gew?hltes Gremium, dem sowohl Vertreter*innen der Professor*innenschaft als auch wissenschaftliche und technische Mitarbeiter*innen sowie studentische Vertreter*innen angeh?ren. Wichtige Entscheidungen des Fachbereichs werden durch den Fachbereichsrat getroffen. Dazu geh?ren unter anderem der Erlass von Satzungen wie beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen, Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungsplanung oder Entscheidungen über Berufungen.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein durch den Fachbereichsrat gew?hltes Gremium, das alle Fragen im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Fachbereichs entscheidet. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Einhaltung der Prüfungsordnung und für die ordnungsgem??e Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber hinaus über alle prüfungsrelevanten Antr?ge und Ausnahmen bzw. Sonderregelungen.
Studierendenrat
Der Studierendenrat (StuRa) vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen und Vermittler zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa f?rdert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivit?ten und bob体育平台官网 im Fachbereich und betreut die Erstsemester.
Beauftragte
Neben den zentralen Beauftragten der Hochschule gibt es am Fachbereich Design Beauftragte für die Themen Ausland, BAf?G, Praktikum und Familie. Gern stehen Ihnen die Kolleg*innen bei Fragen zur Verfügung.
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat beaufsichtigt die Dekanin oder den Dekan in Bezug auf die Erfüllung ihrer*seiner Aufgaben. Insbesondere ber?t sie*er den Rechenschaftsbericht der Dekanin oder des Dekans und entscheidet über deren oder dessen Entlastung. Zur Durchführung ihrer*seiner Aufsicht hat der Fachbereichsrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Dekanin oder des Dekans.
Die Sitzungen des Fachbereichsrates sind in der Regel für alle Fachbereichsmitglieder ?ffentlich zug?nglich; ausgenommen davon sind Personalangelegenheiten.
Aktuelle Mitglieder
Professor*innen
Prof. Reto Wettach (Vorsitzender)
Prof. Alexandra Martini (stellv. Vorsitzende)
Prof. Christina Poth
Prof. Winfried Gerling
Prof. Myriel Milicevic
Prof. Klaus Dufke
Akademische Mitarbeiter*innen
Dr. Katrin von Kap-herr
Maria Kleinschmidt
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Katrin Gabriel
Studentische Vertreter*innen
Yette Strauss-Suhr
Moran Dori
Zusammensetzung
Dem Fachbereichsrat geh?ren an:
- 6 Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- 2 Vertreterinnen und Verterter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden,
- 1 sonstige*r Mitarbeiter*in
- 2 Studierende
Der Fachbereichsrat w?hlt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n und gibt sich eine Gesch?ftsordnung. Die Dekanin oder der Dekan hat Rede- und Antragsrecht im Fachbereichsrat. Die Mitglieder des Fachbereichsrats werden von den Mitgliedern und Angeh?rigen des Fachbereichs gew?hlt. Bei Entscheidungen des Fachbereichsrates über Berufungsvorschl?ge haben neben den Fachbereichsratsmitgliedern alle dem Fachbereich angeh?renden Professor*innen die M?glichkeit zur Teilnahme an der Abstimmung.
Aufgaben
Der Fachbereichsrat ist zust?ndig für:
- den Erlass von Satzungen des Fachbereichs
- die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs
- die Entscheidung über Berufungsvorschl?ge
- die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung im Fachbereich
- die Wahl und die Abwahl der Dekanin, des Dekans und deren/dessen Vertreterin oder Vertreters
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss wird vom Fachbereichsrat bestellt und ist zust?ndig für Prüfungsangelegenheiten und für die Organisation von Prüfungen. Hierbei achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass die Bestimmungen der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnungen eingehalten werden und ist z. B. zust?ndig für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Gew?hrung von Nachteilsausgleichen, die Entscheidung über Einzelfallentscheidungen im Rahmen von Prüfungsangelegenheiten und entscheidet über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Ausschuss kann die Erledigung seiner Aufgaben für alle Regelf?lle auf den Vorsitzenden übertragen, ausgenommen sind Entscheidungen über Widersprüche und der Bericht an den Fachbereich. Der Prüfungsausschuss gibt zudem Anregungen zur Reform der Prüfungs- und Studienordnungen sowie aller weiteren gültigen Ordnungen wie der Praktikumsordnung, Eignungsprüfungsordnung etc.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme der Prüfungen beizuwohnen, ausgenommen davon sind studentische Mitglieder. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Gesch?ftsstelle des Prüfungsausschusses ist das Prüfungsamt der Fachhochschule Potsdam.
Studierendenrat (StuRa)
Der StuRa wird in den Gremienwahlen von allen Studierenden des Fachbereiches gew?hlt. Die Amtszeit betr?gt ein Jahr, zwei Semester. Aufstellen k?nnen sich auch alle Studierenden aus dem Fachbereich.
Mitglieder
- Merle Kauf
- Alexander Münch
- Charlotte Preger
- Levi Heppelmann
- Joana Meyerdierks Gomes Coelho
- Yannick Heimburg
- Marlene Derwort
- Jannick Tismer
- Clara Gabriel
- Leo Mertens
Aufgaben
- nimmt die Interessen der Studierenden innerhalb des Fachbereiches war
- koordiniert studentische Aktivit?ten und bob体育平台官网 im Fachbereich
- f?rdert fachbereichsinterne studentische Projekte (siehe Projektf?rderung)
- Ansprechpartner*innen bei Problemen mit Dozierenden, Orientierungsschwierigkeiten sowie Klausuren
- entsendet Studierende in fachbereichsinterne Gremien
- alle Protokolle der Sitzungen des Studierendenrats finden Sie hier
Informationen & Kontakt
Weitere aktuelle Informationen finden sich im Incom-Workspace des StuRa
Sitzungen: Mittwochs, 14:30 Uhr im Designstudio in Haus D
E-Mail: sturafb4@fh-potsdam.de
Projektf?rderung durch den StuRa
Jede*r Studierende des Fachbereichs kann Antr?ge zur Unterstützung von Projekten im StuRa einreichen. Diese Antr?ge müssen in schriftlicher Form erfolgen und sollten neben einem, bzw. einer eindeutigen Ansprechpartner*in vor allem eine (für Au?enstehende) verst?ndliche Beschreibung des Anliegens enthalten. Zudem k?nnen Antr?ge nur im voraus und für nicht-scheinrelevante Projekte gestellt werden. Die Auszahlung der F?rderung erfolgt erst nach Vorlage entsprechender Rechnungen und Belege, sp?testens aber vier Wochen nach Projektende.
Beauftragte am Fachbereich Design
Die zentralen Gremien und Beauftragten der Fachhochschule Potsdam finden Sie hier.