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Zweitstudium

Die Studienpl?tze aller zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge der Fachhochschule Potsdam werden im Auswahlverfahren über feste Quoten vergeben. Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich für ein weiteres grundst?ndiges Studium bewerben, k?nnen Sie nur über die Quote für Zweitstudienbewerbende zugelassen werden.

Auswahlverfahren für ein Zweitstudium

Gem?? Hochschulzulassungsverordnung Brandenburgs werden drei Prozent der Studienpl?tze in zulassungsbeschr?nkten grundst?ndigen Studieng?ngen für Bewerbende, die sich für ein Zweitstudium im 1. Fachsemester bewerben, bereitgehalten. Generell müssen Sie sich wie alle bewerben und zus?tzlich Unterlagen einreichen. Die Abfrage, ob es sich um ein Zweitstudium handelt, erfolgt im Bewerbungsprozess über das MyCampus-Hochschulportal.

Als Zweitstudienbewerber*in z?hlt nur, wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule bis zum Bewerbungsschluss abgeschlossen hat und sich für einen zulassungsbeschr?nkten grundst?ndigen Studiengang im 1. Fachsemester bewerben m?chte. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z. B. Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist und durch Zeugnis belegt werden kann.

Für die Rangfolge wird eine Messzahl aus der ?Abschlussnote des Erststudiums“ und dem ?Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium“ bestimmt. Die Messzahl ist die Summe der Punktzahlen, die für beide Kriterien vergeben werden, und bestimmt die Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerbungen.

  • Note ausgezeichnet und sehr gut – 4 Punkte
  • Note gut und voll befriedigend – 3 Punkte
  • Note befriedigend – 2 Punkte
  • Note ausreichend – 1 Punkt
  • Note nicht nachgewiesen – 1 Punkt  

  • zwingende berufliche Gründe – 9 Punkte

Es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studieng?nge ausgeübt werden kann. Das bedeutet, das weitere Studium soll in die Lage versetzen, einen Beruf aufzunehmen, der zwingend den erfolgreichen Abschluss von zwei Studieng?ngen erfordert.
 

  • Wissenschaftliche Gründe – 7 bis 11 Punkte

Im Hinblick auf eine sp?tere T?tigkeit in Wissenschaft und Forschung und auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen T?tigkeit wird eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt.
 

  • Besondere berufliche Gründe – 7 Punkte

Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll erg?nzt. Dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte T?tigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer T?tigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventen einer der beiden Studieng?nge wahrgenommen werden kann, und der bzw. die Betroffene nachweisbar diese T?tigkeit anstrebt. Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, k?nnen besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden.
 

  • Sonstige berufliche Gründe – 4 Punkte

Das Zweitstudium ist aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen erforderlich, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzm?glichkeiten der mit Hilfe des Erststudiums ausgeübten T?tigkeiten zu erweitern.
 

  • Keine der vorgenannten Gründe – 1 Punkt

 

Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zweck der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, kann dieser Umstand unabh?ngig von der Bewertung des Vorhabens und seiner Zuordnung zu einer der vorgenannten Fallgruppen durch Gew?hrung eines Zuschlags von bis zu 2 Punkten bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.

Ansprechpartnerinnen

Hauptsachbearbeiterin Bewerbungs- und Studien-bob体育平台官网
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