H?rtefallantrag
An der Fachhochschule Potsdam stehen bis zu 3 Prozent der Studienpl?tze in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen für F?lle au?ergew?hnlicher H?rte bereit. Die Anerkennung eines H?rtefallantrages führt ohne Berücksichtigung von Auswahlkriterien (wie Durchschnittsnote, Wartezeit, weitere Auswahlkriterien) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbenden.
Informationen zum H?rtefall
Eine au?ergew?hnliche H?rte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder famili?re Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern und wenn bei Anwendung besonders strenger Ma?st?be des Bewerbenden nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Eine derartige Ausnahmesituation wird in der Regel nur beim Zusammentreffen mehrerer Umst?nde vorliegen. In diesem Zusammenhang kommt deshalb der Gesamtwürdigung aller Umst?nde des Einzelfalls eine besondere Bedeutung zu.
Antragstellung
Folgende Unterlagen müssen für eine Antragstellung eingereicht werden:
- formlose ausführliche Begründung/pers?nliche Darstellung des Sachverhalts
- durch Nachweis/e belegte Angaben. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich erm?chtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.
Beispiele für begründete Antr?ge
In den folgenden, beispielhaft genannten F?llen kann einem H?rtefallantrag in der Regel stattgegeben werden:
Beispiele für unbegründete Antr?ge
In den folgenden, beispielhaft genannten F?llen kann der Antrag grunds?tzlich keinen Erfolg haben, sofern nicht weitere au?ergew?hnliche Gründe in der Person des Bewerbenden hinzutreten: