Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn Sie bereits Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studieng?ngen erbracht haben, k?nnen Sie einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen.
Anerkennung im ?berblick
Grundlagen und Kriterien der Anerkennung
Hier werden die rechtlichen Grundlagen und Richtlinien für die Anerkennung erl?utert.
Prozess der Anerkennung
Der Prozess der Anerkennung legt strukturiert die Schritte dar, die in einem Anerkennungsverfahren an der FH Potsdam durchlaufen werden.
Einstufung in ein h?heres Fachsemester
Beim Wechsel des Studiengangs oder zur Fachhochschule Potsdam haben Sie Chancen, mit einem Antrag auf Anerkennung in ein h?heres Fachsemester einzusteigen.
FAQs zur Anerkennung
Hier werden h?ufig gestellte Fragen speziell zum Thema Anerkennung von Studienleistungen an der FH Potsdam beantwortet.
Grundlagen und Kriterien der Anerkennung
Grundlage für die Anerkennung sind die Lissabon-Konvention, auch bekannt als das "?bereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europ?ischen Region", das Brandenburgische Hochschulgesetz sowie § 24 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam.
Ihre Leistungen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den bereits erworbenen und den im Rahmen des Moduls an der FH Potsdam zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden k?nnen.
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Der wesentliche Unterschied bezieht sich auf fünf Kriterien, die für die erfolgreiche Anerkennung entscheidend sind:
- die Qualit?t der Institution: Die ausstellende Institution muss den Standards einer deutschen Hochschule entsprechen.
- die Lernergebnisse: Die Lernergebnisse der anzuerkennenden Leistung und die aus dem eigenen Studiengang müssen nicht in jedem Detail aber im Wesentlichen übereinstimmen.
- das Studienniveau: Das Niveau der Leistungen (nach dem Hochschulqualifikationsrahmen) muss übereinstimmen.
- das Profil der Studienprogramme: Die inhaltliche Ausrichtung der anzuerkennenden Leistungen muss im Wesentlichen derjenigen im Bezugsstudium entsprechen.
- der Workload: Der Arbeitsaufwand der anzuerkennenden Leistung muss im Wesentlichen dem aus dem eigenen Studiengang entsprechen.
Prozess der Anerkennung
Der Prozess einer Anerkennung durchl?uft im Wesentlichen vier Schritte, die wir Ihnen nachfolgend kurz erl?utern.
Einstufung in ein h?heres Fachsemester
Die Einstufung in ein h?heres Fachsemester an der FH Potsdam h?ngt zun?chst davon ab, ob Sie bereits Leistungen in einem identischen bzw. verwandten Studiengang erbracht haben.
Dafür müssen Ihnen mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte im Zielstudiengang anerkannt werden. Au?erdem müssen die entsprechenden Kapazit?ten für das h?here Fachsemester bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen freigegeben sein. Stellen Sie in diesem Fall den Antrag auf Anerkennung bereits mit der Bewerbung um einen Studienplatz über unser Hochschulportal MyCampus.
Nach Ihrer Immatrikulation erfolgt die Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen.
Bitte beachten Sie die Fristen: 15. Januar für das Sommersemester und 15. Juli für das Wintersemester!
Für Fragen zur Einstufung in ein h?heres Fachsemester wenden Sie sich bitte an den Studien-bob体育平台官网.
FAQ zu Anerkennungen
Der FAQ-Bereich bietet Antworten auf h?ufige Fragen rund um das Thema Anerkennung.
Antworten zu übergreifenden Fragen rund um die Themen Anerkennung Anrechnung finden Sie hier.
Kontakt
Fachliche Beratung
Für Fragen zur inhaltlichen Einsch?tzung Ihrer bisherigen Leistungen wenden Sie sich bitte an die zust?ndigen Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.
Beratung zur Antragstellung
Für Fragen zur Antragstellung, Bearbeitung und Anerkennung oder Anrechnung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder den Prüfungs-bob体育平台官网.
Beratung für Prüfungsausschüsse
Prüfungsausschüsse wenden sich bitte an die Zentrale Anerkennungs- und Anrechnungsberatung (ZAAB).