PROMOS – Programm zur F?rderung der Mobilit?t von Studierenden
Das Mobilit?tsprogramm PROMOS f?rdert weltweite Auslandsaufenthalte w?hrend des Studiums für bis zu sechs Monate pro Studienabschnitt. Finanziert werden an der Fachhochschule Potsdam Studienaufenthalte, Praktika, und die Teilnahme an Sprachkursen und Fachkursen im Ausland. Die Stipendien werden aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) vergeben.
Wer wird gef?rdert?
Alle Studierenden, die an der FH Potsdam eingeschrieben sind, um hier einen Studienabschluss zu erreichen, k?nnen sich bewerben. Das gilt auch für internationale Studierende (keine Austauschstudierenden und Gasth?renden). Für Studierende ohne deutsche Staatsangeh?rigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhalten.
Was wird gef?rdert?
Praktika
- Dauer des Aufenthaltes 6 Wochen bis 6 Monate
- weltweit an selbst-organisierten Praktikumsinstitutionen, au?er im Erasmus+ Raum
- Praktika k?nnen auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gef?rdert werden. Eine Vorabzulassung für den Master oder ein ?hnliches Dokument einer deutschen Hochschule muss vorliegen.
Studienaufenthalte
- Dauer des Aufenthaltes 1 bis 6 Monate
- Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit
- Informationen zum Auslandssemester finden Sie unter Studieren im Ausland
- Studiengebühren an der Gasthochschule werden nicht übernommen!
Abschlussarbeiten
- Dauer des Aufenthaltes 1 bis 6 Monate
- Auslandsaufenthalte zur Vorbereitung der Abschluss- und Studienarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen, z. B. qualitative/quantitative Interviews und Rechercheprojekte in Archiven
Sprachkurse
- Dauer des Aufenthaltes 3 Wochen bis 6 Monate
- Teilnahme an ganzt?gigen Kursen (mindestens 25 h/ Woche)
- an staatlichen Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland (keine F?rderung von Kursen privater Institute und Tr?ger m?glich)
- Sprachkurse an Sprachschulen sind zum Beispiel in der Datenbank des Fachverbands deutscher Sprachreiseanbieter einsehbar
Fachkurse
- Dauer des Aufenthaltes bis zu 6 Wochen
- Teilnahme an studienrelevanten Fachkursen an Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland, z. B. Sommerschulen und Workshops
- Weitere Informationen zum Beispiel bei Summer Schools in Europe.eu
Mobilit?t mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Für Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 kann oder einer chronischen Erkrankung kann eine Beihilfe in H?he von bis zu 10.000 Euro angemeldet werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) handelt. Voraussetzung ist, dass diese Kosten ausschlie?lich in Verbindung mit dem Auslandsaufenthalt stehen und dass andere Tr?ger keine finanzielle Unterstützung gew?hren.
Bei der Bewerbung ist im Bewerbungsformular die entsprechende Angabe zu machen. Der Antrag wird nach erfolgreicher Auswahl durch das International Office gestellt.
Hierfür gibt es keine F?rderung
Aufenthalte im Erasmus+ Raum
Bei Studien- und Praxisaufenthalten im Erasmus+ Raum ist eine Bewerbung in der Regel ausgeschlossen. Sie k?nnen sich direkt auf eine F?rderung im Erasmus+ Programm bewerben, entweder für das Studium an einer Partnerhochschule mit Erasmus+ oder für das Erasmus+ Praktikum.
Eine F?rderung des Studienaufenthaltes im Erasmus+ Raum ist nur dann m?glich, wenn kein Erasmus+ Abkommen mit der Partnerhochschule besteht oder ein weiterer Erasmus+ Auslandsaufenthalt ausgeschlossen ist.
DAAD-Stipendien / Goethe-Institute
Praktika, für die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden k?nnen, dürfen nicht in PROMOS gef?rdert werden. Das sind Praktika bei internationalen Organisationen, EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goethe-Instituten (GI), dem Deutschen Arch?ologischen Institut sowie den Deutschen Auslandsschulen (DAS) Informationen hierzu unter: Praktikumsvermittlung - DAAD
Sie wollen Ihr Praktikum an einem Goethe-Institut oder einer deutschen Auslandsvertretung machen? Dann bewerben Sie sich direkt auf ein Kurzstipendium für Praktika im Ausland.
Stipendienh?hen
Im PROMOS Programm wird ein Teilstipendium vergeben. Stipendiat*innen erhalten an der FH Potsdam derzeit eine F?rderung für bis zu 6 Monate mit mindestens einer der folgenden Komponenten als Pauschalen. Es besteht bei der Vergabe eines Stipendiums kein Anspruch auf die Zahlung aller Komponenten. Die Vergabe der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den DAAD.
monatliches Teilstipendium Aufenthalt | zwischen 350 und 550 Euro |
einmaliges Teilstipendium Mobilit?t | l?nderabh?ngige Reisekostenpauschale |
Kursgebührenpauschale | 500 Euro |
Die H?he der Pauschalen nach Land k?nnen Sie in der ?bersicht des DAAD über die PROMOS-F?rders?tze 2024 einsehen.
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungsunterlagen
Schicken Sie die folgenden Unterlagen fristgerecht per E-Mail an international@fh-potsdam.de:
- Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungsübersicht (Ausdruck aus My.Campus, ggf. Zeugnisse vorheriger Hochschulabschlüsse)
- Gutachten eines Professors/einer Professorin (Vorlage für das Gutachten)
- Sprachnachweis zur Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
- Zusage der aufnehmenden Institution mit geplantem Aufenthaltszeitraum (z. B. Letter of Acceptance, Praktikumsvertrag, E-Mail-Korrespondenz)
- Bei Abschlussarbeiten, die nicht an einer Hochschule/im Unternehmen durchgeführt werden, zus?tzlich: detaillierter Zeitplan, Unterstützungsschreiben des Studiengangs
- Bei Antrag für einen Nachteilsausgleich: ehrenw?rtliche Erkl?rung
Auswahlkriterien
Die Stipendien werden in einem qualit?ts- und leistungsorientierten Auswahlverfahren vergeben. Es finden keine Auswahlgespr?che statt. Sie erhalten ca. sechs Wochen nach der Bewerbungsfrist einen schriftlichen Bescheid.
Vorrangige Auswahlkriterien:
- Qualifikation und Leistung (erbrachte Studienleistung)
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf, inklusive Grad der Vorbereitung und Auseinandersetzung mit der aufnehmenden Institution/Hochschule
- einschl?gige Sprachkenntnisse in der Unterrichts-bzw. Arbeitssprache
Zus?tzliche Auswahlkriterien:
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule der FH Potsdam
- soziales und gesellschaftliches Engagement
- Beispiele: Studium mit Behinderung, mit chronischer Erkrankung, mit Kind und als Schwangere, Pflege von Angeh?rigen, Studierende mit ausl?ndischer Hochschulzugangsberechtigung, Erst-Akademiker*innen, Geflüchtete, Kinder von Geflüchteten mit deutscher Staatsangeh?rigkeit, Fluchthintergrund
Auswahlentscheidung
Das Auswahlverfahren an der FHP erfolgt nach Aktenlage. An der Auswahlentscheidung müssen mindestens zwei Personen mitwirken. Es gelten die auf dieser Website publizierten Bewerbungsfristen. Das International Office teilt die Auswahlentscheidung innerhalb von 6 Wochen nach Bewerbungsschluss schriftlich per E-Mail mit. Mit der Zusage zum Stipendium wird eine Stipendienvereinbarung verschickt, in der die Rechte und Pflichten der gef?rderten Person und der Fachhochschule Potsdam aufgeführt werden.
Reisewarnungen und Krisenvorsorgeliste des Ausw?rtigen Amtes
Wir raten Ihnen dringend, sich vor Reiseantritt und fortlaufend w?hrend der Reise über die Reise- und Sicherheitshinweise des Ausw?rtigen Amts zu informieren und diese zu beachten.
Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten.
Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie k?nnen die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschr?nken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten.
Reisewarnungen für ein Land oder Teilreisewarnungen für Regionen eines Landes enthalten einen dringenden Appell des Ausw?rtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Bei einer Reisewarnung des Ausw?rtigen Amtes für die betreffende Region, ist keine F?rderung m?glich! Im Falle einer w?hrend des Aufenthaltes ausgesprochenen Reisewarnung behalten wir uns vor, die F?rderung oder Teile dieser zurückzufordern.
Allen Bewerber*innen wird empfohlen, sich vor der Abreise in der Krisenvorsorgeliste beim Ausw?rtigen Amt zu registrieren: Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland. Die Auslandsvertretungen vor Ort k?nnen dann im erforderlichen Fall und Ausnahmesituationen schnell Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
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