Personalvertretungen
Die Personalr?te sowie die Schwerbehindertenvertretung setzen sich für die Interessen der von ihnen vertretenden Hochschulbesch?ftigten ein.
Personalr?te der FH Potsdam
Personalr?te sind gesetzlich verankerter Bestandteil eines jeden ?ffentlichen Arbeitgebers wie der Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Unter Beachtung der Gesetze und Verordnungen, der Tarifvertr?ge und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmer*innen Rechte einr?umen, arbeiten Personalr?te eng und vertrauensvoll mit der jeweiligen Dienststelle zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohl der Besch?ftigten zusammen. Für die Wahrnehmung der Arbeitnehmer*innenrechte sind Personalr?ten durch das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG) bestimmte Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte an die Hand gegeben.
Hauptpersonalrat & Rechtsgrundlagen
Der für die FH Potsdam zust?ndige Hauptpersonalrat ist beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) verankert.
Folgende Gesetze bestimmen in Brandenburg die Amtsausübung eines Personalrats:
Kontakt
Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal
Sprechzeiten
Di 09:00 – 11:00 Uhr
Wir bitten um eine kurze Anmeldung per E-Mail. Weitere Termine sind nach Vereinbarung m?glich.
Sitzungstermine
Di 12:00 – 14:00 Uhr