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Weiterentwicklung von Studium und Lehre

Regelm??ige Reformen der Studieng?nge sind ein Zeichen für eine etablierte Qualit?tskultur. Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre ber?t und begleitet die Fachbereiche bei der Planung und Umsetzung der organisatorischen und curricularen Weiterentwicklungen von Studium und Lehre.

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Aufgaben

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre ber?t und unterstützt die Fachbereiche bei:

  • der Weiterentwicklung bestehender Studieng?nge,
  • der Programmakkreditierung,
  • der Einrichtung neuer Studieng?nge,
  • der Aufhebung bestehender Studieng?nge,
  • der Weiterentwicklung hochschulübergreifender Lehre insbesondere im Rahmen desModulhandbuchs FLEX - Freier Wahlbereich.

Weiterentwicklung bestehender bob体育平台官网e

Das bestehende bob体育平台官网 wird im Zuge des Qualit?tsmanagementsystems der FH Potsdam regelm??ig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Es wird zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen ?nderungen unterschieden. Nicht wesentliche ?nderungen k?nnen durch eine ?nderung der bestehenden Studiengangsdokumente realisiert werden.

Bei wesentlichen ?nderungen werden zumeist neue Studiengangsdokumente erstellt. Ferner ist eine Anzeige beim MWFK und beim Akkreditierungsrat notwendig. Weiterführende Informationen zu wesentlichen ?nderungen finden Sie hier.

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre unterstützt die Fachbereiche bei der ?nderung und Erstellung der Studiengangsdokumente.

Die ?nderungssatzung enth?lt jede Ver?nderung oder Erg?nzung des bestehenden Inhalts einer Satzung bzw. Ordnung. Die ?nderungssatzung besteht aus einer ?berschrift, einer Eingangsformel, den ?nderungen am Regelungsgegenstand, Angaben zum In-Kraft-Treten, ggf. ?bergangsbestimmungen und ggf. Anlagen.

Die Lesefassung ist ein nichtamtliches Dokument ohne Rechtsverbindlichkeit. Sie dient lediglich der ?bersichtlichkeit und als bob体育平台官网 für die Leser*innen. Bei der Lesefassung werden in den Ausgangstext alle in der ?nderungssatzung festgelegten ?nderungen eingefügt. Die ?nderungen sind nicht als solche gekennzeichnet.

Programmakkreditierung

Ziel der Akkreditierung ist es, die Qualit?t in Lehre und Studium durch die Feststellung von Mindeststandards zu sichern. Im Kern geschieht dies durch Qualit?tsbeurteilungen externer Gutachter*innen. Akkreditierungsverfahren erm?glichen Studierenden, Berufspraxis und Hochschulen eine verl?ssliche Orientierung über Bachelor- und Master-Studieng?nge. Die FH Potsdam folgt dem Modell der Programmakkreditierung, bei der jeder Studiengang eigenst?ndig begutachtet wird.

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre koordiniert die Akkreditierungsverfahren und unterstützt die Fachbereiche bei allen erforderlichen Schritten.

Im Land Brandenburg sind die Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung (Studienakkreditierungsverordnung - StudAkkV) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Begründung zur Musterrechtsverordnung als Auslegung der StudAkkV einschl?gig.

Neu eingerichtete Studieng?nge werden erstakkreditiert. Die Erstakkreditierung muss sp?testens erfolgen, bis die erste Kohorte den Studiengang in der Regelstudienzeit abgeschlossen hat. Bestehende Studieng?nge werden reakkreditiert. Die Erst- und Reakkreditierung gelten jeweils für 8 Jahre.

Circa 3 Jahre vor Ablauf der Akkreditierungsfrist beginnt an der FH Potsdam der Akkreditierungsprozess. Studieng?nge, die eine hohe fachliche N?he aufweisen, werden zu Bündeln zusammengefasst und gemeinsam akkreditiert.

Auf der Grundlage der Evaluationen und der Empfehlungen der Gutachter*innen der vorangegangenen Akkreditierung werden alle Aspekte der Studieng?nge betrachtet und Bedarfe sowie Potentiale identifiziert. Die Weiterentwicklungen werden mit Hilfe der Studiengangsdokumente fixiert, wobei die Studien- und Prüfungsordnungen sowie das Modulhandbuch neu gefasst und die anderen Dokumente ge?ndert oder ebenfalls neu gefasst werden.

Wenn die angepassten Studiengangsdokumente weitestgehend fertiggestellt sind, beginnt die Arbeit am zweib?ndigen Selbstevaluationsbericht. Der erste Band enth?lt eine Beschreibung des Studiengangs bzw. der Studieng?nge des Bündels. Der Aufbau orientiert sich an der StudAkkV. Der zweite Band enth?lt alle Anlagen, die die Beschreibung des ersten Bandes stützen. Dazu geh?ren u. a. Studiengangsdokumente, Diploma Supplements, ?bersichten zu Personal- und Sachausstattung, Evaluationsergebnisse, Studierendenstatistik und hochschulweit geltende Ordnungen/Satzungen/Leitbilder.

Einrichtung neuer Studieng?nge

Impulse aus dem Fach und dem Hochschulumfeld (Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kooperationen) k?nnen zur Entwicklung und Einführung neuer bob体育平台官网e beitragen.

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre unterstützt die Fachbereiche bei der Erstellung der Studiengangsdokumente und koordiniert die Akkreditierungsverfahren.

Circa 3 Jahre vor Aufnahme des Studienbetriebs beginnt an der FH Potsdam der Einrichtungsprozess. Zun?chst wird im Fachbereich ein Konzeptpapier mit den wesentlichen Informationen zu Profil und Struktur des geplanten Studiengangs (u. a. Qualifikationsprofil, Zielgruppe, Inhalte, fachlicher Kontext, Art des Studiengangs, Curriculum, Prüfungskonzept, Kohortengr??e) und eine Analyse der deutschen Hochschullandschaft im entsprechenden Bereich erarbeitet. Nach positivem Votum des Fachbereichs und der Hochschulleitung werden die Studiengangsdokumente ausgearbeitet. Nach erfolgreichem Gremiengang und einer Zustimmung durch das MWFK erfolgt die Einrichtung. Die Erstakkreditierung muss sp?testens erfolgen, bis die erste Kohorte den Studiengang in der Regelstudienzeit abgeschlossen hat.

Bei Studieng?ngen, deren Einrichtung im Rahmen von Hochschulvertr?gen oder Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der Hochschule und dem für die Hochschulen zust?ndigen Mitglied der Landesregierung vereinbart wurde, beginnt an der FH Potsdam der verkürzte Einrichtungsprozess circa 2 Jahre vor Aufnahme des Studienbetriebs. Das Konzeptpapier entf?llt, sodass direkt mit der Erstellung der Studiengangsdokumente begonnen wird. Nach erfolgreichem Gremiengang und einer Zustimmung durch das MWFK erfolgt die Einrichtung. Die Erstakkreditierung muss sp?testens erfolgen, bis die erste Kohorte den Studiengang in der Regelstudienzeit abgeschlossen hat.

Aufhebung bestehender Studieng?nge

Mitunter müssen die Fachbereiche auf ver?nderte Rahmenbedingungen (z.B. personelle Ressourcen, geringe Auslastung, Beendigung einer Kooperation) reagieren und das Studienprogramm ganz einstellen.

Die Aufhebung eines Studienganges führt dazu, dass keine neuen Studierenden in den betreffenden Studiengang zum ersten oder h?heren Fachsemester immatrikuliert werden. Ferner wird das Angebot an Lehrveranstaltungen und Prüfungen für diesen Studiengang nur noch für eine kurze Zeit aufrechterhalten.

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre unterstützt die Fachbereiche bei der Erstellung der Aufhebungsdokumente.

Studiengangsdokumente

Zu den amtlichen Studiengangsdokumenten eines Studiengangs geh?ren immer die Studien- und Prüfungsordnung sowie das Modulhandbuch. Hinzukommen k?nnen eine Auswahlsatzung oder eine Eignungsprüfungssatzung und eine Praktikumsordnung. Alle Studiengangsdokumente werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam ver?ffentlicht.

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre unterstützt die Fachbereiche bei der Erstellung der Studiengangsdokumente.

Die Allgemeinen Satzungen und Rahmenvorschriften der FH Potsdam enthalten Regelungen, die für alle Studieng?nge übergreifend gelten. Diese werden in den Amtlichen Bekanntmachung der Fachhochschule Potsdam ver?ffentlicht. Für die Erstellung von Studiengangsdokumenten sind folgende Rahmenvorschriften in der jeweils geltenden Fassung einschl?gig:

  • Grundordnung der Fachhochschule Potsdam
  • Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam
  • Rahmenordnung für Zugang und Zulassung der Fachhochschule Potsdam
  • Rahmenordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung für die künstlerischen Bachelorstudieng?nge der Fachhochschule Potsdam

In der Studien- und Prüfungsordnung werden Inhalt und Organisation des jeweiligen Studiengangs einschlie?lich berufspraktischer Studienanteile und der Abschlussarbeit geregelt. Auch Zugangsvoraussetzungen, Studienform und Regelstudienzeit sowie die Form der Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus den fachspezifischen Ordnungen. Dort sind insbesondere Regelungen zu den Prüfungsmodalit?ten wie den Prüfungsfristen, der Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen (Leistungserfassungsprozess) aufgeführt. Ein exemplarischer Studienverlaufsplan zeigt den Aufbau des Studiums w?hrend der Regelstudienzeit.

Das Modulhandbuch enth?lt alle Module, die in dem jeweiligen Studiengang zu belegen sind. Dieses bietet detaillierte Informationen zu den Inhalten, den Qualifikationszielen, den zugeh?rigen Lehrveranstaltungen sowie den geforderten Studien- und Prüfungsleistungen der einzelnen Module.

In der Auswahlsatzung sind die Auswahlkriterien und das Verfahren zur Auswahl von Bewerber*innen für den jeweiligen Studiengang geregelt. Neben der Hochschulzugangsberechtigung k?nnen weitere Kriterien wie Auslandsaufenthalte, Berufserfahrungen oder Praktika festgelegt werden. Die Auswahlkriterien unterscheiden sich je nach Studiengang.

Die Eignungsprüfung dient an der FH Potsdam der Feststellung der künstlerischen Eignung für den jeweiligen Studiengang. In der Eignungsprüfungssatzung werden die Feststellungskriterien und das Verfahren zur Eignungsfeststellung geregelt. Die Feststellungskriterien unterscheiden sich je nach Studiengang.

Sind in einem Studiengang verpflichtende berufspraktische Studienanteile vorgesehen, so sind die jeweiligen Rahmenbedingungen (insbesondere Inhalt, Dauer, geeignete Praxisst?tten sowie geforderte Studien- und Prüfungsleistungen) zu regeln. Dies kann in der Studien- und Prüfungsordnung oder in einer separaten Praktikumsordnung geschehen.

Kontakt

Zentrale Einrichtung Studium und Lehre

Raum 3.08a

Evaluation
umfragen@fh-potsdam.de
Digitale Lehre
digitale-lehre@fh-potsdam.de

Leiterin Zentrale Einrichtung Studium und Lehre
Mitarbeiterin im Arbeitsbereich Qualit?tsmanagement Studium und Lehre
Zentrale Einrichtung Studium und Lehre