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Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren

Im Auswahlverfahren für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Ein solcher Nachteilsausgleich kann für die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung beantragt werden und/oder für die Wartezeit.

Verbesserung der Durchschnittsnote

Für die Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Es k?nnen Gründe vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung mit einer besseren Durchschnittsnote verhindert haben. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach der Note eine verbesserte Durchschnittsnote berücksichtigt werden.

Antragstellung

  • formlose ausführliche Begründung/pers?nliche Darstellung des Sachverhalts
  • Gutachten der Schule (sowie ggf. Zeugnisse und fach?rztliche Bescheinigungen, die das Schulgutachten stützen)
  • sonstige zum Nachweis der Leistungsbeeintr?chtigung geeignete Belege. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich erm?chtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und der Antrag sind auf der Webseite des Beauftragten für Hochschulangeh?rige mit Beeintr?chtigungen verfügbar.

Folgende in der eigenen Person liegende, nicht selbst zu vertretende Gründe, die Bewerbende daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, k?nnen berücksichtigt werden:  

1. Besondere soziale Gründe

1.1. Besondere gesundheitliche Gründe:

1.1.1. L?ngere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fach?rztliches Gutachten).
1.1.2. Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes).
1.1.3. L?ngere schwere Krankheit, soweit nicht durch Nummer 1.1.1. oder 1.1.2. erfasst (fach?rztliches Gutachten).
1.1.4 Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gründe (fach?rztliches Gutachten).
1.1.5 Schwangerschaft von Bewerbende w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fach?rztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes).  

1.2 Besondere wirtschaftliche Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

1.3 Sonstige vergleichbare besondere soziale Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

2. Besondere famili?re Gründe

2.1 Versorgung eigener minderj?hriger Kinder in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, falls andere Personen hierfür nicht vorhanden waren (Geburtsurkunden der Kinder in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen für die Versorgung nicht vorhanden waren - z. B. Bescheinigung des Sozialamtes).

2.2 Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, falls andere Personen zur Pflege nicht vorhanden waren (Fach?rztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen für die Versorgung nicht vorhanden waren - z. B. Bescheinigung des Sozialamtes).

2.3 Betreuung unversorgter minderj?hriger Geschwister, die mit Bewerbende in h?uslicher Gemeinschaft lebten, w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, falls andere Personen zur Betreuung nicht vorhanden waren (Geburtsurkunden der Geschwister in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen zur Betreuung nicht vorhanden waren - z. B. Bescheinigung des Sozialamtes).

2.4 Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangs-berechtigung oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern Bewerbende zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden der Eltern und Erkl?rung über den damaligen Familienstand).

2.5 Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern).

2.6 Sonstige vergleichbaren besonderen famili?ren Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

3. Zugeh?rigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundessportfachverb?nde von mindestens einj?hriger, ununterbrochener Dauer w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Bescheinigung des zust?ndigen Bundessportfachverbandes).

4. Sonstige vergleichbare besondere Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

In den folgenden F?llen hat der Antrag grunds?tzlich keinen Erfolg:

Unbegründete Antr?ge zu 2.6. (Sonstige vergleichbaren besonderen famili?ren Gründe):

  • Mitarbeit w?hrend der Schulzeit im elterlichen Haushalt, Gesch?ft oder Betrieb, ohne dass eine Notlage hierzu gezwungen hat.
  • Krankheit der Eltern.
  • Verlust eines Elternteils oder eines anderen nahen Verwandten vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern nicht Nr. 2.4 gegeben ist.
  • Zerwürfnis oder Scheidung der Eltern.
  • Umzug der Eltern vor den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.  

Unbegründete Antr?ge zu 4. (Sonstige vergleichbare besondere Gründe):

  • Behauptete Benachteiligung wegen des Besuchs eines Gymnasiums eines bestimmten Typs oder der Ablegung einer Nichtschülerreifeprüfung.
  • Behauptete Benachteiligung wegen der Ablegung des Abiturs in einem Land mit Zentralabitur.
  • Besuch einer Schule, in der schlechte r?umliche Verh?ltnisse oder Lehrermangel herrschten.
  • Behauptung, durch ungerechte Beurteilung benachteiligt worden zu sein.
  • Krankheit in der Abiturprüfung.
  • Weiter und zeitraubender Schulweg.
  • Teilnahme an einem Austauschprogramm.
  • Mitarbeit in der Schülermitverwaltung.

Grunds?tze für die Erstellung von Schulgutachten zu Antr?gen auf Nachteilsausgleich

Damit die Schulen, von denen Gutachten zu Antr?gen auf Nachteilsausgleich bei der Auswahl nach dem Grad der Qualifikation erbeten werden, nach vergleichbaren Ma?st?ben vorgehen, sollen folgende Grunds?tze bei der Erstellung solcher Gutachten beachtet werden:

1. Die Entscheidung darüber, ob sich die Schule, an der die Hochschulzugangsberechtigung erworben worden ist, gutachtlich zu einem Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Auswahl nach dem Grad der Qualifikation ?u?ert, trifft die Leitung der Schule nach pflichtgem??em Ermessen. Die Schule kann die Erstellung eines Gutachtens ablehnen; sie wird es insbesondere dann verweigern, wenn die für das Gutachten notwendigen Feststellungen wegen fehlender Kenntnisse über die zu begutachtende Person (z. B. zu kurze Dauer der Zugeh?rigkeit zur Schule) nicht erfolgen k?nnen.

2. Das von der Schulleitung zu unterzeichnende Schulgutachten muss enthalten:

a) eine kurze Beschreibung der Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers;
b) die Angabe der für eine etwaige Leistungsbeeintr?chtigung ma?geblichen, nicht selbst zu vertretenden Gründe nach Art und Dauer; dabei muss sich die Schule auf nachgewiesene Tatsachen beschr?nken;
c) die Angabe der erkennbaren und glaubhaft gemachten Auswirkungen jener Gründe auf die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsf?chern nach dem Urteil der jeweiligen Fachlehrkr?fte;
d) eine Klausel, wonach das Gutachten nur für die Vorlage bei der Fachhochschule Potsdam bestimmt ist und nur für diesen Zweck verwendet werden darf.

3. Wenn die Schule davon überzeugt ist, dass die geltend gemachten (nicht selbst zu vertretenden) besonderen Gründe zu einer Beeintr?chtigung der schulischen Leistungen geführt haben, so muss unter Berücksichtigung der langj?hrigen Gesamtentwicklung der Leistungen für jedes in Betracht kommende Unterrichtsfach glaubhaft festgestellt werden, innerhalb welcher Bandbreite eine bessere Note bzw. eine h?here Punktzahl ohne jene Beeintr?chtigung zu erwarten gewesen w?re. Die sich hieraus für die Hochschulzugangsberechtigung ergebende Bandbreite, innerhalb derer die bessere Gesamtdurchschnittsnote bzw. h?here Gesamtpunktzahl dann l?ge, ist anzugeben.

4. Auf allgemeine Erfahrungstatsachen kann ein Gutachten nur bei Bescheinigung von geringfügigen Leistungsdifferenzen gestützt werden. Die Anforderungen an die schlüssige Darstellung der Wirkungszusammenh?nge müssen mit der bescheinigten Noten- bzw. Punktzahlbandbreite steigen.

5. Soweit im Einzelfall notwendig und m?glich, kann eine an der Schule t?tige oder für die Schule zust?ndige Schulpsychologin oder ein entsprechender Schulpsychologe bei der Erstellung des Gutachtens zugezogen werden.

Erh?hung der Wartezeit

Für die Auswahl nach der Wartezeit in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Es k?nnen Gründe vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verz?gert haben. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach der Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt werden.

Antragstellung

  • formlose ausführliche Begründung/pers?nliche Darstellung des Sachverhalts
  • Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verz?gerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
  • sonstige zum Nachweis des Verz?gerungsgrundes geeignete Belege. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich erm?chtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und der Antrag sind auf der Webseite des Beauftragten für Hochschulangeh?rige mit Beeintr?chtigungen verfügbar.

Folgende, in der eigenen Person liegende, nicht selbst zu vertretende Gründe, die die Bewerbende daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben, k?nnen insbesondere berücksichtigt werden:

1. Besondere soziale Gründe

1.1 Besondere gesundheitliche Gründe:

1.1.1 L?ngere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (fach?rztliche Gutachten).
1.1.2 Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Ausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes).
1.1.3 L?ngere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht durch Nummern 1.1.1 oder 1.1.2 erfasst (fach?rztliches Gutachten).
1.1.4 Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gründe (fach?rztliches Gutachten).
1.1.5 Schwangerschaft von Bewerbende w?hrend der Schulzeit (fach?rztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes).

1.2 Besondere wirtschaftliche Umst?nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

1.3 Sonstige vergleichbare besondere soziale Umst?nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

2 . Besondere famili?re Gründe

2.1 Versorgung eigener minderj?hriger Kinder w?hrend der Schulzeit (Geburtsurkunden der Kinder).

2.2 Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern w?hrend der eigenen Schulzeit (Fach?rztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen für die Versorgung nicht vorhanden waren, z. B. Bescheinigung des Sozialamtes).

2.3 Betreuung unversorgter minderj?hriger Geschwister, die mit Bewerbende w?hrend der eigenen Schulzeit in h?uslicher Gemeinschaft lebten (Geburtsurkunden der Geschwister in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen für die Versorgung nicht vorhanden waren, z. B. Bescheinigung des Sozialamtes).

2.4 Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern Bewerbende zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden der Eltern und Erkl?rung über den damaligen Familienstand).

2.5 Mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern).

2.6 Sonstige vergleichbare besondere Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlage, die in Betracht kommen, sind z. B.: Bewerbende hatte schon früher das gewünschte Studium angestrebt und nachweislich darauf hingearbeitet. Die Ausbildung musste aber mit Rücksicht auf besondere famili?re Verpflichtungen zurückgestellt werden, beispielsweise weil eigene minderj?hrige Kinder zu betreuen waren oder weil Berufst?tigkeit erforderlich war, um dadurch das Studium des Ehegatten ohne Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung zu finanzieren.)

3. Zugeh?rigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundessportfachverb?nde von mindestens einj?hriger ununterbrochener Dauer (Bescheinigung des zust?ndigen Bundesfachverbandes).

4. Sonstige vergleichbare besondere Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

Ansprechpartnerinnen

Beatrice Schwarz
Hauptsachbearbeiterin Bewerbungs- und Studien-bob体育平台官网
Andrea Voigt
Sachbearbeiterin Bewerbungs- und Studien-bob体育平台官网