Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren
Im Auswahlverfahren für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Ein solcher Nachteilsausgleich kann für die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung beantragt werden und/oder für die Wartezeit.
Verbesserung der Durchschnittsnote
Für die Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Es k?nnen Gründe vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung mit einer besseren Durchschnittsnote verhindert haben. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach der Note eine verbesserte Durchschnittsnote berücksichtigt werden.
Antragstellung
- formlose ausführliche Begründung/pers?nliche Darstellung des Sachverhalts
- Gutachten der Schule (sowie ggf. Zeugnisse und fach?rztliche Bescheinigungen, die das Schulgutachten stützen)
- sonstige zum Nachweis der Leistungsbeeintr?chtigung geeignete Belege. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich erm?chtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und der Antrag sind auf der Webseite des Beauftragten für Hochschulangeh?rige mit Beeintr?chtigungen verfügbar.
Erh?hung der Wartezeit
Für die Auswahl nach der Wartezeit in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Es k?nnen Gründe vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verz?gert haben. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach der Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt werden.
Antragstellung
- formlose ausführliche Begründung/pers?nliche Darstellung des Sachverhalts
- Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verz?gerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
- sonstige zum Nachweis des Verz?gerungsgrundes geeignete Belege. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich erm?chtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und der Antrag sind auf der Webseite des Beauftragten für Hochschulangeh?rige mit Beeintr?chtigungen verfügbar.