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Gasth?rerschaft

Wer keinen formalen Abschluss anstrebt und dennoch Lehrveranstaltungen besuchen m?chte (maximal 8 Lehrveranstaltungsstunden/Semester), kann an der FH Potsdam eine Gasth?rerschaft beantragen, wenn die Pl?tze nicht bereits durch eingeschriebene Studierende in Anspruch genommen werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist dafür nicht erforderlich.

Informationen zur Gasth?rerschaft

Gasth?rer*innen werden nicht immatrikuliert, erhalten keinen Studierendenausweis und auch kein Semesterticket. Sie ben?tigen die Zustimmung der/des Lehrenden, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und zahlen eine Gasth?rergebühr. Je nach Anzahl der belegten Stunden betr?gt diese Gebühr pro Semester 15 bis 46 EUR. W?hrend einer Gasth?rerschaft (maximal 8 Lehrveranstaltungsstunden/Semester) k?nnen keine Prüfungsleistungen erworben und auf ein sp?teres Studium an der FH Potsdam angerechnet werden. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen der Gasth?rerschaft kann bescheinigt werden.

Die Gasth?rerschaft kann zu Semesterbeginn im Bereich Studien-bob体育平台官网 für ein Semester beantragt werden. Eine Verl?ngerung der Gasth?rerschaft ist erneut zu beantragen.

Mit der Genehmigung des Gasth?rerantrags und der Zahlung der Gebühren wird eine Gasth?rerbescheinigung für den Besuch der beantragten Lehrveranstaltungen an der FH Potsdam ausgestellt.

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Ansprechpartnerinnen

Beatrice Schwarz
Hauptsachbearbeiterin Bewerbungs- und Studien-bob体育平台官网
Andrea Voigt
Sachbearbeiterin Bewerbungs- und Studien-bob体育平台官网