F?rderung nach dem "Bundesausbildungsf?rderungsgesetz" (BAf?G)
Mit der F?rderung nach dem "Bundesausbildungsf?rderungsgesetz" (BAf?G) stellt der Staat finanzielle Mittel für ein Studium zur Verfügung, wenn weder Studierende selbst, noch Eltern oder Ehepartner*in/Partner*in eingetragener Lebenspartnerschaft für die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten aufkommen k?nnen.
BAf?G-Zahlungen werden grunds?tzlich zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als unverzinsliches Darlehen gew?hrt. Der m?gliche H?chstbetrag betr?gt 861 EUR im Monat. Die Rückzahlung erfolgt an das Bundesverwaltungsamt K?ln ca. 5 Jahre nach Ende der F?rderungsh?chstdauer des zuerst begonnen Studiums. Es müssen maximal 10000 EUR zurückgezahlt werden. Die H?he der Raten liegt bei 130 EUR pro Monat, die Rückzahlung ist einkommensabh?ngig.
Auch ein Auslandsaufenthalt kann über BAf?G gef?rdert werden. In speziellen Situationen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt, Sie k?nnten elternunabh?ngige F?rderung erhalten. Au?erdem k?nnen Sie Zuschüsse und Darlehen zur ?berbrückung kurzfristiger Engp?sse beantragen, z. B. bei Studienabschluss.
Information und Beratung erhalten Sie beim BAf?G-Amt des Studentenwerks Potsdam. Dort stellen Sie auch den Antrag auf F?rderung.
Der BAf?G-Rechner hilft Ihnen vorab bei der Berechnung Ihres eventuellen Anspruchs, liefert jedoch nicht immer zuverl?ssige Ergebnisse.