Sportbeauftragter
Die F?derung des Sports ist eine im Brandenburgischen Hochschulgesetz (§3 Abs. 4) verankerte Aufgabe und ist somit Teil des Bildungsauftrages an der Fachhochschule. Demzufolge ist der Sportbeauftragte Ansprechpartner für die eigenen Studierenden und die Besch?ftigten der FHP. Der Sportbeauftragte arbeitet eng mit dem Hochschulsport der Universit?t Potsdam zusammen. Der Hochschulsport an der FHP sowie die Nutzung des Hochschulsportangebots basiert auf einer gemeinsam unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Universit?t Potsdam.
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Leiter Abteilung Studium
Projektleitung EXA-Einführung