W?hlen an der FH Potsdam
Die akademische Selbstverwaltung ist struktureller Ausdruck der Freiheit von Lehre, Forschung und Studium und wird über die Beteiligung an den Gremien der Hochschule realisiert. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Gremienwahlen stattfinden und wer dafür zust?ndig ist.
Gremienwahlen
Alle Mitglieder und Angeh?rigen der Hochschule w?hlen den Senat, die Fachbereichsr?te und die Gleichstellungsbeauftragten. Die Studierenden w?hlen darüber hinaus den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und die Studierendenr?te (StuRa).
Die Wahlen zu den und die Arbeit in den Gremien werden durch die Wahlordnung, die Grundordnung, die Satzung der Studierendenschaft und die Gesch?ftsordnung des Senats geregelt.
Wahlbekanntmachungen
Wahlvorst?nde
Für die ordnungsgem??e Vorbereitung und Durchführung der Wahlen an der Hochschule sind der zentrale Wahlvorstand und die dezentralen Wahlvorst?nde der Fachbereiche verantwortlich.
Zentraler Wahlvorstand
Gem?? § 2 Absatz 3 der Wahlordnung der FH Potsdam w?hlt der Senat aus der Mitte der Hochschule den zentralen Wahlvorstand. Dieser ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- zu den Kollegialorganen
- des Pr?sidenten*der Pr?sidentin
- der Vizepr?sident*innen
- des*der Vorsitzenden des Senats und dessen*deren Stellvertretung.
Dem zentralen Wahlvorstand der Hochschule geh?ren an:
- Prof. Dr. Günther Neher, Vertreter der Professor*innen und Vorsitzender
Stellvertretung: Prof. Dr. jur. Claus Richter
- Filipe Martins Antunes, Vertreter des akademischen Personals
Stellvertretung: Emilia Knabe
- Beatrice Schwarz, Vertreterin des nicht-wissenschaftlichen Personals
Stellvertretung: Alena Kohlmann
- N. N.
Stellvertretung: N. N.
Dezentrale Wahlvorst?nde
Zur Unterstützung des zentralen Wahlvorstandes w?hlen die Fachbereichsr?te aus der Mitte des Fachbereichs jeweils einen dezentralen Wahlvorstand. Ihnen geh?ren jeweils aus jeder Gruppe der Mitglieder und Angeh?rigen des Fachbereichs eine Vertreterin oder ein Vertreter an. Die dezentralen Wahlvorst?nde sind in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem zentralen Wahlvorstand in ihrem Fachbereich zust?ndig für die Wahl
- des Dekans*der Dekanin
- der Prodekane*Prodekaninnen
- des*der Vorsitzenden des Fachbereichsrates und dessen*deren Stellvertretung.
Wahlausschuss
Gem?? § 4 Absatz 1 der Wahlordnung der FH Potsdam w?hlt der Senat aus der Mitte der Hochschule einen Wahlausschuss. Aufgaben des Wahlausschusses sind die Wahlprüfung und die Entscheidung über Wahlanfechtungen der Wahlen an der Fachhochschule Potsdam. Aus jeder Gruppe der Mitglieder der Hochschule geh?ren ihm ein Vertreter*eine Vertreterin an.
Dem Wahlausschuss der Hochschule geh?ren an:
- Matthias Hauf, Vertreter des akademischen Personals und Vorsitzender
Stellvertretung: Sandra Cartes - Markus Hillig, Vertreter des nicht-wissenschaftlichen Personals und stellvertretender Vorsitzender
Stellvertreterin: Ines Borchert - Prof. Klaus Keller, Vertreter der Professor*innen
Stellvertretung: Prof. Dr. Birgit Wiese - N. N., Vertretung der Studierenden
Stellvertretung: N. N.