Lehren im Ausland mit Erasmus+
Werden Sie Teil der europ?ischen Wissensgemeinschaft! Die FHP f?rdert Sie über das europ?ische Programm Erasmus+ mit einem Mobilit?tszuschuss für kurzzeitige Lehrendenmobilit?t zu Unterrichtszwecken an europ?ischen Partnerhochschulen.
Alle Infos auf einen Blick
Worum geht's?
Machen Sie eine internationale Lehrerfahrung und vermitteln Sie als Gastlehrende*r an einer Partnerhochschule der FHP Ihr Fachwissen. Bekommen Sie Einblick in neue Lehrformen. Tauschen Sie Lehrinhalte und -methoden aus. Bauen Sie Ihr Netzwerk aus und f?rdern Sie den Austausch zwischen der Partnerhochschule und der FH Potsdam.
Wer kann teilnehmen?
- Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verh?ltnis zur Hochschule stehen
- Dozent*innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkvertr?gen
- emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Promovierende mit vertraglichem Verh?ltnis an der FH Potsdam
Was wird gef?rdert?
Gef?rdert werden Dienstreisen für Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule mit mindestens acht Stunden Lehre pro Woche. Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen erh?ht sich die Zahl der Lehrstunden um jeweils 8 Stunden pro 5 Tage. Lehrveranstaltungen k?nnen in verschiedenen Formen stattfinden: als Seminare, Vorlesungen, Vortr?ge, Tutorien, Betreuung von Doktorand*innen, etc.
Wohin gehen?
Die Partnerhochschulen der FH Potsdam verfügen über bew?hrte Netzwerke und umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Austauschs. Nehmen Sie direkt Kontakt mit den Partnerhochschulen auf. Sie k?nnen auch in der Datenbank Erasmus+ Teaching Mobility Platform suchen.
Wie lange ins Ausland?
Die Dauer der F?rderung betr?gt zwischen 2 Tagen und 2 Monaten (jeweils ohne Reisezeiten). Aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht immer die komplette Aufenthaltsdauer finanziert werden.
Finanzielle F?rderung
Sie erhalten vor dem Beginn des Auslandsaufenthaltes eine Fahrkostenpauschale und eine l?nderabh?ngige Tagespauschale.
Hinweise für den Aufenthalt
Den Flug und die Unterkunft müssen Sie selbst buchen.
Eine Abrechnung der tats?chlich angefallenen Kosten nach dem Aufenthalt anhand von Belegen ist nicht n?tig, da Sie Pauschalen erhalten.
Ggf. k?nnen Sie bei der Einkommenssteuererkl?rung die überschüssige Mobilit?tsf?rderung als Einkommen angeben, oder zus?tzliche Kosten deklarieren. Sammeln Sie also trotzdem Rechnungen, Tickets o. ?.
Schlie?en Sie Zusatzversicherungen für das Ausland ab. Im Rahmen der best?tigten Dienstreise mit Erasmus-F?rderung greift die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich besch?ftigte Mitarbeiter*innen der FH Potsdam auch im Ausland. Ansonsten ist die Erasmus+ F?rderung mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Wir raten zu einer Auslandskrankenversicherung, einer Abdeckung durch eine Haftpflichtversicherung auch im Ausland und ggf. zu einer Reiseversicherung und/oder Lebensversicherung.
Antrag stellen
Vor dem Aufenthalt
Schicken Sie m?glichst 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn den Antrag an das International Office (international.office@fh-potsdam.de) mit den folgenden Unterlagen:
- Interner Antrag
- Mobility Agreement
- Dienstreiseantrag: Als Zweck geben Sie an: "Erasmus+ Personalmobilit?t, Budgetverantwortung International Office" und bei "4: Voraussichtliche Kosten & Erstattung" w?hlen Sie "Keine (nur Versicherungsschutz)" – Das International Office unterschreibt als Budgetverantwortliche.
Nach dem Auslandsaufenthalt
- EU Survey Umfrage ausfüllen (online)
- Confirmation of Stay durch die aufnehmende Einrichtung unterschreiben lassen
Das International Office ist berechtigt, die Erasmus-F?rderung teilweise oder ganz zurückzufordern, wenn sie die n?tigen einzureichenden Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen!
Kontakt
Datenschutz
Bitte beachten Sie die Datenschutzerkl?rung des International Office.