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Prüfungen & Abschlussarbeiten

Grunds?tzliches zu Prüfungen ist in den Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studieng?nge geregelt. Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen über das Anmelden und Ablegen von Prüfungen, Termine für Abschlussarbeiten und die Online-Notenverbuchung.

Termine für Abschlussarbeiten

KW  
43.Bis 21. Oktober 2024 (Ausschluss)
  • Anmeldung zur Bachelor-Arbeit mit Thema und
  • Gutachtervorschl?gen
  • Sollten noch nicht alle Nachweise vorliegen, kann nur unter Vorbehalt zugelassen werden.
  • Im Anschluss Zulassung zur Bachelor-Arbeit
47. – 05.18.11.2024 – 27.01.2025Bearbeitungszeitraum Bachelor-Arbeit
12.17.03.2025 – 21.03.2025Verteidigungswoche

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 03. April 2024

07. KW Bis 12. Februar 2024
(Ausschluss)

Anmeldung zur Master-Arbeit 

  • mit Thema und 
  • Gutachtervorschl?gen
  • Sollten noch nicht alle Nachweise vorliegen, kann nur unter Vorbehalt zugelassen werden.
  • Im Anschluss Zulassung zur Master-Arbeit
10. – 36. KW  04.03.2024 – 04.09.2024 Bearbeitungszeitraum Master-Arbeit
40. KW 30.09.2024 – 04.10.2024 Verteidigungswoche

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 05.07.2023

KW

 

 

27.

Bis 1. Juli 2024 (Ausschluss)

Anmeldung zur Master-Arbeit

  • mit Thema und
  • Gutachtervorschl?gen
  • Im Anschluss Zulassung zur Master-Arbeit

34. – 8.

19.08.24 – 18.02.25

Bearbeitungszeitraum Master-Arbeit

12.

17.03.25 – 21.03.25

Verteidigungswoche

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 03. April 2024

37. KWBis 09. September 2024
(Ausschluss)

Anmeldung zur Master-Arbeit 

  • mit Thema und 
  • Gutachtervorschl?gen
  • Im Anschluss Zulassung zur Master-Arbeit
41. – 09. KW07.10.24 – 24.02.25Bearbeitungszeitraum Master-Arbeit
13. – 14. KW24.03.25 – 31.03.25 Verteidigungswoche

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 03.05.2024

Informationen & Empfehlungen für gute wissenschaftliche Praxis

Hinweise Zitierweisen (PDF, 507.62 KB)
KI-Anwendungen in Prüfungen – Vorl?ufige Eckpunkte (PDF, 138.53 KB)
Beschluss des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Informationswissenschaften vom 07.06.2023 über KI-Anwendungen in Prüfungen. ? Fachbereich Informationswissenschaften

Anmeldung von Modulprüfungen & Abschlussarbeiten

Nützliche Hinweise

Hier finden Sie einige Beschlüsse des Prüfungsausschusses.

Wenn Sie weder in den Prüfungsordnungen noch auf dieser Seite die von Ihnen gesuchte Information zu Prüfungsangelegenheiten bzw. zur Anerkennung von Leistungen gefunden haben, k?nnen Sie sich gern per E-Mail an den Prüfungsausschuss wenden (pau-fb5@fh-potsdam.de). Stellen Sie darin bitte den Sachverhalt nachvollziehbar dar und vergessen Sie nicht die üblichen Angaben zu Ihrer Person (Name, Studiengang, Semester, Matrikelnummer).

Erhalten Sie darüber hinaus Informationen zum Thema Praktika im Studium.

Bezüglich der Anerkennung von Leistungen aus einem vorhergehenden Studium k?nnen Sie sich in der Regel an Corinna Stoll wenden. Eine Ausnahme stellt hier die Anerkennung für den Erweiterungsbereich dar. Dazu finden Sie Informationen auf der Seite Erweiterungsbereich. Darüber hinaus gehende Fragen richten Sie bitte an Kerstin Annabell Witzke, die für die Anerkennungen im Erweiterungsbereich zust?ndig ist.

Anerkennung der Modulleistung ?Wissenschaftliches Arbeiten“

Liegt eine benotete Prüfungsleistung aus einem vorangegangenen Studium vor, so wird diese Leistung mit Note anerkannt. Liegt ein unbenoteter Leistungsnachweis vor, erfolgt eine Anerkennung ohne Note. Bei Studierenden, die keinen Leistungsnachweis in einem Modul zum Thema wissenschaftliches Arbeiten haben, aber einen Studienabschluss, erfolgt die Anerkennung zu G5a ohne Note.

Anerkennung des Moduls G6 Fach-Englisch

G6 wird anerkannt bei Studierenden, welche ein abgeschlossenes Anglistikstudium im Umfang von mindestens 90 ECTS-Leistungspunkten nachweisen k?nnen.

Anerkennung eines abgeschlossenen Studiums für das Modul P 01 ?Start me up“

Studierende der Bachelorstudieng?nge, die bereits über ein abgeschlossenes Vorstudium verfügen, k?nnen sich dieses für das einführende Modul P 01 ?Start me up“ anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt ohne Note.

Für Teilmodule, in denen keine Prüfungsleistung gefordert wird, besteht Anwesenheitspflicht. Neben physischer Pr?senz, ist die Teilnahme au?erdem durch Einschreibung in den zugeh?rigen Moodle-Kurs, sofern vorhanden, nachzuweisen. Es genügt, wenn die Dozentin bzw. der Dozent den Moodle-Schlüssel mündlich kommuniziert.

Für die korrekte Verbuchung Ihrer Krankmeldung ist es erforderlich, dass Sie den Krankenschein im Original (kein Scan, kein Foto) innerhalb von drei Werktagen beim Studien- und Prüfungsservice der FH Potsdam einreichen.

Neben Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer sind ferner Angaben der Modulbezeichnung, Tag der Prüfung und der Name des Prüfers oder der Prüferin unbedingt zu vermerken.

Au?erdem senden Sie natürlich der*dem zust?ndigen Dozent*in eine Kopie der Krankschreibung zu.

Studierende k?nnen bei nicht bestandenem Prüfungsversuch einen Kurs wiederholen. In diesem Falle findet der zweite bzw. dritte Versuch erst nach dem wiederholten Besuch des Kurses statt. Dazu ist ein entsprechender Antrag an die Dozentin bzw. den Dozenten erforderlich. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015)

Der Dozent bzw. die Dozentin muss den Prüfungsausschuss über einen anstehenden Drittversuch informieren, woraufhin der Prüfungsausschuss eine Zwetprüferin oder einen Zweitprüfer bestellt. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015)

Technische Hilfsmittel, die die Gleichbehandlung mit anderen Studierenden nicht berühren, müssen nicht beantragt werden und k?nnen in Prüfungssituationen eingesetzt werden (z. B. Raummikrophon für Schwerh?rige). Die Prüfenden sind vorab von den Studierenden zu informieren. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 05.01.2022)

Studierende haben grunds?tzlich die M?glichkeit, mit guter Begründung beim Prüfungsausschuss Widerspruch gegen die Bewertung ihrer Prüfungsleistung einzulegen. Dafür hat der Prüfungsausschuss am 12.11.2013 folgendes Kontrollverfahren beschlossen:

  1. Der Prüfungsausschuss empfiehlt der*dem Studierenden bei einer Beanstandung eine Einsichtnahme in die Dokumentation der Prüfungsleistung und eine Beratung zur Bewertung mit der Prüferin bzw. dem Prüfer innerhalb von 14 Tagen.
  2. Sofern die offenen Fragen nicht einvernehmlich gekl?rt werden konnten, sind f?rmliche Einw?nde gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung von der*dem Studierenden in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer maximalen Frist von 14 Tagen zum Prüfungsereignis bzw. zur Bekanntmachung der Prüfungsbewertung gegenüber dem Prüfungsausschuss vorzubringen und substantiiert schriftlich zu begründen. Nicht spezifizierte Pauschalaussagen "Ich fühle mich unfair behandelt im Vergleich zu anderen" k?nnen vom PAU, der betroffenen Prüferin bzw. dem betroffenen Prüfer i.d.R. nicht sachgerecht behandelt werden. In derartigen F?llen ist im Allgemeinen mit einer Ablehnung des Widerspruches zu rechnen.
  3. Der Prüfungsausschuss leitet darauf das ?berdenkungsverfahren ein, indem es den ursprünglichen Prüfern die Einw?nde zur Kenntnis bringt und die in Frage stehenden Prüfungsleistungen sowie die Dokumentation der Bewertungsentscheidung erneut vorgelegt werden. Die ursprünglich zust?ndigen Prüfer treten zur Würdigung der Prüfungsleistung im Lichte der Einw?nde zu einer Nachberatung und Neubewertung erneut zusammen. ?ber das Ergebnis der Neubewertung - welches eine Best?tigung oder eine Ab?nderung der Bewertung auch im Hinblick auf den Prüfungsma?stab sein kann - wird von den Prüfern ein ausführliches Protokoll verfasst und dem Prüfungsausschuss zugeleitet.
  4. Unter Abw?gung s?mtlicher zur Verfügung stehenden Informationen fasst der Prüfungsausschuss anschlie?end eine Entscheidung über das Ergebnis des ?berdenkungsverfahrens, welches der*dem Studierenden in Form eines schriftlichen Bescheides mit Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wird.
  5. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats (vgl. § 74 VwGO) Klage erhoben werden.

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit muss bis zu dem vom Prüfungsausschuss gesetzten Termin erfolgen. Ausnahmen sind nur in begründeten F?llen m?glich. Ein entsprechender Antrag ist an den Prüfungsausschuss unter Angabe des geplanten Anmeldetermins sowie des Beginns der Bearbeitungszeit vier Wochen sp?ter zu stellen. Dem Antrag ist eine Begründung und das Einverst?ndnis der Betreuerin oder des Betreuers für den au?erplanm??igen Prüfungszeitraum beizufügen. (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13.04.2021)

Mit Verweis auf die DFG-Empfehlungen für gute wissenschaftliche Praxis hat der Prüfungsausschuss beschlossen, dass ein*e Vorgesetzte*r eine eigene Erkl?rung abgeben muss, dass er*sie nicht befangen ist, wenn er*sie sich als Gutachter*in einer Abschlussarbeit zur Verfügung stellt. Der Verfahrensweg bei Vermutung auf Befangenheit beginnt mit einer Beschwerde an den Prüfungsausschuss. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 30.06.2015)

Laut Prüfungsordnung ist eine ?nderung des Themas der Abschlussarbeit innerhalb des 1. Drittels der Bearbeitungszeit mit Zustimmung des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin m?glich. Der Antrag muss ans Prüfungsamt gestellt werden. Der Prüfungsausschuss hat erg?nzend eine Bindestrich-Regelung beschlossen: Sollte sich das Thema erst sp?ter spezifizieren oder besondere Inhalte ausgeschlossen werden, kann dies mit einem Bindestrich angefügt werden (?- unter Ausschluss von […]“ oder ?- unter spezieller Berücksichtigung von […] oder "- am Beispiel von […]“). (vgl. Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015)

Der Prüfungsausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, den Umfang von Bachelorarbeiten auf 90.000 Zeichen Text (ohne Anhang) zu begrenzen. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018)

Die Verteidigung der Bachelorarbeit bzw. der Masterarbeit entspricht einer mündlichen Prüfung. Demnach kann sie bei Nichtbestehen wiederholt werden. Bachelorarbeit und Verteidigung sind als zwei getrennte Sachverhalte zu sehen, für die auch unterschiedliche Credits vergeben werden.

Kontakt

Für die Abwicklung von Studienleistungen ist der zentrale Prüfungs-bob体育平台官网 zust?ndig. Dieser arbeitet mit dem Prüfungsausschuss des Fachbereichs zusammen.

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