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Beauftragter für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Diskriminierung am Arbeitsplatz liegt vor, wenn eine besch?ftigte Person ohne sachlichen Grund im beruflichen Umfeld benachteiligt wird. In einem solchen Fall k?nnen Sie den AGG-Beauftragten der FH Potsdam kontaktieren und eine Beschwerde einreichen.

Beschwerderecht bei Diskriminierung am Arbeitsplatz

Besch?ftigte haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Besch?ftigungsverh?ltnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Besch?ftigten oder Dritten wegen eines in § 1 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Grundes benachteiligt fühlen. 

Dort genannte Gründe sind Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identit?t.

Der AGG-Beauftragte prüft die Beschwerde und teilt das Ergebnis der*dem Besch?ftigten mit.

AGG-Beauftragter

Rainald Wurzer
Mitarbeiter Controlling, Kapazit?tsangelegenheiten, Mittelverteilmodelle, Projekt- und Kooperationsvertr?ge