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Studieren ohne Abitur

Ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu einem Studium berechtigt? Das geht! Unter bestimmten Voraussetzung ist es laut Brandenburgischen Hochschulgesetz m?glich, ein Studium ohne Abitur aufzunehmen.

Ihr Weg an die Fachhochschule Potsdam

§ 10 Abs. 2 Nr. 6 bis 11 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes bildet die Rechtsgrundlage für den Zugang zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Demnach müssen Sie eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
 

Abgeschlossene Berufsausbildung & Berufserfahrung

Erforderliche Nachweise:

  • Zeugnis über den Abschluss der Sekundarstufe
  • Zeugnis/Urkunde über den Berufsabschluss
  • Nachweis über die berufliche T?tigkeit mit Angabe von Art, Dauer und Ort

Genaue Formulierung:

Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer danach erworbenen mindestens zweij?hrigen Berufserfahrung.

Abschluss einer Fachschule

Erforderliche Nachweise:

  • Abschlusszeugnis

Genaue Formulierung:

Abschluss einer Fachschule in ?ffentlicher Tr?gerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Tr?gerschaft im Sinne des § 28 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 zuletzt ge?ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. M?rz 2014 oder einen Abschluss einer vergleichbaren Ausbildung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland.

Meisterbrief

Erforderliche Nachweise:

  • Meisterbrief

Genaue Formulierung:

Bestandene Meisterprüfung aufgrund §§ 45, 51a, 122 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998, die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 ge?ndert worden ist oder der Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung gem?? § 7 Absatz 2a der Handwerksordnung.

Fortbildungsabschluss

Erforderliche Nachweise:

  • Zeugnis des Fortbildungsabschlusses
  • Nachweis über die Dauer des Lehrgangs

Genaue Formulierung:

Fortbildungsabschluss aufgrund §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. M?rz 2005, zuletzt ge?ndert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 oder nach den §§ 42, 42a der Handwerksordnung, sofern die Lehrg?nge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst haben.

Vergleichbare Qualifikation zum Meisterbrief bzw. Fortbildungsabschluss

Erforderliche Nachweise:

  • Zeugnis des Fortbildungsabschlusses

Genaue Formulierung:

Eine vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsma?nahme für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen oder p?dagogischen Beruf.

Bef?higungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst

Erforderliche Nachweise:

  • Bef?higungsnachweis 
  • Nachweis über die Dauer des Lehrgangs

Genaue Formulierung:

Bef?higungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 zuletzt ge?ndert durch Artikel 29 Nummer 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2013, das auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht.

Hinweis für im Ausland erworbene Qualifikationen

Zum Studium an der Fachhochschule Potsdam kann auch zugelassen werden, wer eine im Ausland erworbene Qualifikation nachweist, die einer der oben genannten Nachweise entspricht und die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweist. Auf dem Nachweis der beruflichen Qualifikation muss das Ergebnis der Prüfung durch eine Durchschnittsnote, Gesamtnote oder Abschlussnote ausgewiesen werden. Enth?lt das Abschlusszeugnis bzw. der Bef?higungsnachweis keine Note, kann diese durch eine zus?tzliche Bescheinigung der Bildungseinrichtung nachgewiesen werden. Mehr zum Verfahren finden Sie unter Internationale Bewerber*innen.

Ansprechpartnerinnen

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Beatrice Schwarz
Hauptsachbearbeiterin Bewerbungs- und Studien-bob体育平台官网
Andrea Voigt
Sachbearbeiterin Bewerbungs- und Studien-bob体育平台官网