Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren
Die Immatrikulation ist die Einschreibung in einen bestimmten Studiengang innerhalb der dafür vorgesehenen Immatrikulationsfrist (Zeitfenster, in dem man sich einschreiben kann). Der Ablauf der Immatrikulation unterscheidet sich, je nachdem, ob der gew?hlte Studiengang zulassungsbeschr?nkt oder zulassungsfrei ist. Informieren Sie sich daher auf den jeweiligen Studiengangsseiten über den Ablauf der Studienplatzvergabe Ihres gew?hlten Studienganges.
Bewerbungsverfahren
Für angehende Bewerber*innen ist folgende Frage die entscheidende: "Ist der Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbechr?nkt?" – Eine ?bersicht erhalten Sie auf den Seiten der Studieng?nge der FH Potsdam. Informationen zum Stand des aktuellen Haupt- bzw. Nachrückverfahrens finden Sie in MyCampus.
Zulassungfrei
Für einen zulassungsfreien Bachelor oder Masterstudiengang (kein NC) kann innerhalb des Immatrikulationszeitraums ein Antrag auf Immatrikulation gestellt werden. Alle Informationen zu Immatrikulationsfristen und einzureichenden Unterlagen finden Sie unter dem folgenden Link.
Zulassungsbeschr?nkt
?bersteigt die Anzahl an Bewerber*innen das Studienplatzangebot, so muss ein Auswahlverfahren über die Vergabe entscheiden. Interessierte bewerben sich für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge über das Studierendenportal MyCampus. Erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, müssen Sie anschlie?end noch die Immatrikulation durchführen.
Interessierte für diese Studieng?nge Bauingenieurwesen, Bildung und Erziehung in der Kindheit, Infrastruktursysteme, bob体育平台官网 und Soziale Arbeit beachten bitte die Hinweise zur zentralen Studienplatzvergabe.
Bewerbungsvoraussetzungen
Schulische Hochschulzugangsberechtigung
In der Regel wird über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung das Studium erm?glicht:
- allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife (Haben Sie nur eine Bescheinigung des schulischen Teils der Fachhochschulreife, ist dies nicht ausreichend. Nur zusammen mit dem praktischen, berufsbezogenen Teil k?nnen Sie die volle Fachhochschulreife erlangen. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist das Schulamt zust?ndig, in dessen Geltungsbereich der schulische Teil absolviert wurde.)
- fachgebundene Fachhochschulreife
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss
Ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Ohne Abitur zu einem Studium berechtigt? Das funktioniert! Unter bestimmten Voraussetzung ist es laut Brandenburgischen Hochschulgesetz m?glich, ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung aufzunehmen.
Hochschulzugang mit ausl?ndischen Zeugnissen
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben (ausl?ndische Hochschulzugangsberechtigung), müssen vor der Bewerbung für das 1. und/oder h?here Fachsemester die Anerkennung der Studienberechtigung für das Land Brandenburg durch uni-assist e.V. oder das Staatliche Schulamt Cottbus vornehmen lassen.
Numerus Clausus & Zulassungsgrenzen
Der Numerus Clausus (NC) bedeutet, dass es eine beschr?nkte Anzahl von Studienpl?tzen gibt. Diese Pl?tze werden nach den in den Auswahlverfahren genannten Quoten vergeben. Welche Werte ausreichen, um einen Platz zu erhalten, ?ndert sich je nach Studienplatzangebot und Anzahl an Bewerbungen.
Eine Zulassungsgrenze drückt aus, welche Note (in der Regel Abiturdurchschnittsnote bzw. Note Auswahlverfahren/Eignungsprüfung) oder wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung an einer deutschen Hochschule seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Bewerberin oder der letzte zugelassene Bewerber aufweist.