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Labor f¨¹r Bauinformatik

Pc's im PC-Pool
? Oliver Schneider

Im Grundstudium lernen die Studenten einen praxisorientierten Umgang mit Standardprogrammen. Im Hauptstudium wird unter der Anleitung der jeweiligen Fachdozenten gezeigt, wie Branchenprogramme aus dem Konstruktiven Ingenieurbau sowie dem Wasser- und Verkehrswesen effizient zur L?sung von Bauingenieuraufgaben eingesetzt werden.

Nutzung

Das Labor f¨¹r Labor f¨¹r Bauinformatik wird haupts?chlich f¨¹r Lehrzwecke genutzt. Im Grundstudium lernen die Studierenden einen praxisorientierten Umgang mit Standardprogrammen sowie die Handhabung eines CAD-Systems. Im Haupstudium wird unter der Anleitung von Fachdozent*innen gezeigt, wie Branchenprogramme aus dem Konstruktiven Ingenieurbau, dem Baumanagement sowie dem Wasser- und Verkehrswesen effizient zur L?sung von Bauingenieuraufgaben eingesetzt werden. Wesentlicher Teil der Ausbildung ist die Erarbeitung der Theoretischen Grundlagen der Programme.

Au?erhalb der Lehrveranstaltungen stehen die Ger?te den Studierenden zur Bearbeitung von ?bungen, Projekten und Diplomarbeiten zur Verf¨¹gung.In diesem Zusammenhang nehmen Recherchen im Internet einen immer breiteren Raum ein. Das Labor ist im Regelbetrieb f¨¹r Studierende zwischen 07:00 und 23:00 Uhr ge?ffnet, auch au?erhalb dieser Zeiten ist eine Sondernutzung m?glich. Die Systembetreuung sowie Benutzerberatung erfolgt durch die f¨¹r den PC-Pool zust?ndigen wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Ausstattung

Das Labor f¨¹r Bauinformatik besteht aus zwei PC-Pools mit insgesamt 37 Arbeitspl?tzen. Alle Komponenten sind ¨¹ber ein Novell?-Netz mit dem Labor-Server verbunden und verf¨¹gen ¨¹ber einen Internet-Zugang.

Zur Softwareausstattung geh?ren sowohl Windows-Standardprogramme als auch Branchenprogramme des Bauwesens. U. a. stehen zur Verf¨¹gung:
 

Grundlagen:

Microsoft Office, LibreOffice, Acrobat, Mozilla Firefox

Baumanagement:

Allright, Microsoft-Projekt, OpenProject, Sirados-Datenbank

Baustatik /
Konstruktiver Ingenieurbau:

RuckZuck (Mursoft), Dlubal (RSTAB, RFEM), Friedrich & Lochner (frilo), mb (Baustatik, microFe), D.I.E., rib ribtec (TRIMAS, PONTI), STAB2D (Uni Hannover), Bautext (vcmaster)

CAD:

Allplan (Nemtschek), Allplus, AutoCAD, Vestra

Verkehrswesen:

Visum, Vissig, Verbund

Wasserwesen

Mischwasserentlastung, Kanalnetzberechnung, GIPS

Nutzungshinweise

Kostenerstattungsordnung f¨¹r Ausgabeger?te im PC-  und CAD-Pool, Diplomandenraum und Masterstudio des FB Bauingenieurwesen

Die neue hochwertige Drucktechnik macht eine Erstattung der laufenden Verbrauchskosten (Toner und Papier) leider unumg?nglich. Folgende Geb¨¹hren gelten nur f¨¹r Studierende im Rahmen ihres Studiums an der FHP. Drucken und Plotten privater Dateien sind nicht zul?ssig. Die Preise sind auf die Kosten f¨¹r das Verbrauchsmaterial reduziert.

Druckkosten pro Blatt

 

DIN A4

DIN A4 duplex

DIN A3

DIN A3 duplex

Laserjet M806
(schwarzwei?)

0,02 €

0,04 €

0,05 €

0,08 €

ColorLaserjet M750
ColorLaserjet 5050

0,07 €

0,12 €

0,14 €

0,24 €

Das Druckkostenprogramm z?hlt die Blattseiten; bei Verkleinerung von 2 Seiten auf 1 Blatt fallen somit (sw A4) 0,02 € an, bei 4 Seiten auf 1 Blatt Duplex 0,03 €.

Plotten

  schwarzwei? pro m? farbig pro m?
HP Designjet T1300 4,00 € 4,00 €

Jede*r Student*in erh?lt ein Druckkonto, das er im Dekanat (Raum 2.18) in (minimal) 20,00 € Schritten auff¨¹llen kann. Ohne Guthaben auf dem Druckkonto ist Drucken und Plotten nicht m?glich. Es wird daher dringend empfohlen, einen h?heren Betrag einzuzahlen (der ggf. als Guthaben bis zum Ende des Studiums stehen bleibt). Die Kosten werden beim Drucken und Plotten durch ein Programm vom Druckkonto des Benutzers bzw. der Benutzerin abgebucht. Fehldrucke und -plots gehen zu Lasten der Benutzer. Restguthaben werden nur bei Exmatrikulation oder am Ende des Studiums ausgezahlt.

Der Kontostand kann ¨¹ber das Programm ¡°Papercut¡° abgefragt werden. Die Kostenregelung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.

Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt f¨¹r die Benutzung des Labors f¨¹r Bauinformatik (DV-Pool) im Fachbereich Bauingenieurwesen der Fachhochschule Potsdam in den R?umen 1/3.01, 1/3.11 und dem Diplomandenraum 3/1.15.
Zus?tzlich gilt die Benutzerordnung der Fachhochschule Potsdam.

Benutzer*innen-Kreis

  • Die Studierenden und Besch?ftigten der Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Bauingenieurwesen, k?nnen den Pool zur Erf¨¹llung ihrer Aufgaben in Lehre und Forschung nutzen.
  • Andere Personen k?nnen den Pool ebenfalls nutzen, sofern hierdurch die Belange der in Absatz 2.1 genannten Benutzer*innen nicht beeintr?chtigt werden.
  • Die Nutzung des Diplomandenraumes ist f¨¹r Diplomanden nur auf Antrag m?glich.

Zugang zum DV-Pool

  • Jede*r Teilnehmer*in aus dem in 2. genannten Benutzer*innen-Kreis, der*die den Pool au?erhalb der Lehrveranstaltungen nutzen m?chte, mu? sich vom Systembetreuer (Herrn Bauersfeld) als Benutzer*in im Netz einrichten lassen.
  • Voraussetzung f¨¹r die Einrichtung als Benutzer*in sind Grundkenntnisse im Umgang mit dem Computer und dem jeweils installierten Betriebssystem.
  • Jede*r Benutzer*in erh?lt eine individuelle Kennung und ein Passwort.
    Die Benutzer*innen-Kennung und das Passwort dienen der Zugangskontrolle und nicht der Sicherung der Benutzer*innen-Daten.
  • F¨¹r den*die Benutzer*in wird auf dem Server ein Laufwerk eingerichtet, auf dem er*sie Daten speichern kann.
    Die Laufwerksbezeichnung ist H:.
  • Jede*r Studierende, der*die als Benutzer*in eingerichtet ist, kann eine Magnetkarte f¨¹r den Zugang zum Pool erhalten, wenn er*sie 20,- € Pfandgeld im Dekanat bei Frau Wuttig hinterlegt.
  • Wird einer der o.g. R?ume f¨¹r geschlossene Lehrveranstaltungen genutzt, so haben w?hrend dieser Zeit nur Teilnehmer*innen dieser Lehrveranstaltung Zutritt zu dem Raum.
    Davon abweichende Regelungen sind mit der jeweiligen Dozentin bzw. dem jeweiligen Dozenten abzusprechen.

Pflichten der Benutzer*innen

  • Das Kopieren, Lagern und ?bertragen von "fachfremden Daten" ist verboten. Zu fachfremden Daten geh?ren zum Beispiel pornografische Abbildungen und Texte sowie Spiele. Solche Daten k?nnen ohne Vorwarnung von den pers?nlichen Laufwerken entfernt werden. Die Fachhochschule ist deshalb berechtigt, Einblick in die Daten des Benutzers zu nehmen.
  • Benutzer*innen ist es untersagt, ohne Einwilligung des Systembetreuers andere als die zur Verf¨¹gung gestellte Software zu installieren. Au?erdem sind die Lizenzbedingungen der jeweiligen Programme zu beachten.
  • Benutzer*innen ist es untersagt, mit der Magnetkarte Dritten Zugang zum Pool zu verschaffen, Dritten die Benutzer*innen-Kennung zur Verf¨¹gung zu stellen bzw. unter fremder Benutzer*innen-Kennung in dem Pool zu arbeiten. Ebenso ist es nicht erlaubt, einen Zugang von au?en auf die Computer zu erm?glichen.
  • Ein Account der l?nger als 6 Monate nicht genutzt wurde, wird gel?scht.
  • Bitte gehen Sie mit den vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll um. Das hei?t:
    l?schen Sie nicht ben?tigte Dateien vom Laufwerk H:,
    drucken Sie nur wirklich notwendige Inhalte aus,
    drucken Sie bei Probedrucken mehrere Seiten auf ein Blatt.
  • Bitte ¨¹berpr¨¹fen Sie jeden mitgebrachten Datentr?ger auf Viren! Betrachten Sie jeden Datentr?ger, auf dem Sie Daten gespeichert haben, vorerst als mit Viren befallen.
  • Bitte behandeln Sie die Ger?te pfleglich und unterlassen Sie bitte im Computerlabor das Essen und Trinken. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt. Vermeiden Sie L?rm in den betreffenden R?umen.
  • Sollten Sie einen Defekt an einem Ger?t feststellen, ist der Systembetreuer zu benachrichtigen.
  • Benutzer*innen sind f¨¹r die Sicherung erstellter Daten auf externen Datentr?gern selbst verantwortlich.
  • Der Systembetreiber (Fachbereich Bauingenieurwesen) beh?lt sich vor, von den Benutzer*innen Kostenbeitr?ge f¨¹r das Verbrauchsmaterial zu verlangen. Die aktuellen Kostens?tze werden im Pool ausgeh?ngt.

Haftung des Systembetreibers

  • Der Systembetreiber ¨¹bernimmt keine Garantie daf¨¹r, da? die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Benutzers oder der Benutzerin entsprechen oder das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung l?uft.
  • Der Systembetreiber haftet nicht f¨¹r Sch?den gleich welcher Art, die dem Benutzer oder der Benutzerin aus der Inanspruchnahme der Einrichtung entstehen.

Folgen einer mi?br?uchlichen oder gesetzeswidrigen Nutzung

  • Bei Besch?digung von Ger?ten bzw. anderen materiellen Sch?den beh?lt sich der Systembetreiber vor, Schadensersatzanspr¨¹che geltend zu machen und die Zugangsberechtigung zum Pool zu entziehen.
  • Bei Verst??en gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diese Benutzungsrdnung kann der Systembetreiber die Zugangsberechtigung zum Pool entziehen oder einschr?nken. Dabei ist unerheblich, ob der Versto? materiellen Schaden zur Folge hat oder nicht.

 

Kontakt

Professorin f¨¹r Mathematik und Bauinformatik
Studienfachberaterin Bauingenieurwesen (Diplom)
EDV-Mitarbeiter
Systembetreuer
Webredakteur des Fachbereichs