Forschungsprofessuren
Forschung geh?rt in Brandenburg zu den gesetzlichen Aufgaben von Fachhochschulen. Seit 2008 unterstützen Forschungsprofessuren in besonderer Weise die Sch?rfung des Forschungsprofils der Hochschule, intensivieren die Forschungsaktivit?ten und zeichnen ma?geblich für die Einwerbung von Drittmitteln verantwortlich.
Voraussetzungen
Forschungsprofessuren werden an der Fachhochschule Potsdam in der Regel tempor?r für max. fünf Jahre und an berufene Professorinnen und Professoren vergeben. In dieser Zeit wird ihr Lehrdeputat auf 9 bis 12 LVS reduziert, um sich verst?rkt Forschungsthemen widmen zu k?nnen.
Die Entscheidung über die Vergabe von Forschungsprofessuren trifft die Pr?sidentin oder der Pr?sident. Grundlage für die Entscheidung sind ein Antrag, in der die jeweilige Professorin oder der Professor die Erfüllung bestimmter Kriterien nachweist und das Forschungsvorhaben beschreibt, die Zustimmung der Dekanin oder des Dekans des jeweiligen Fachbereichs sowie eine Begutachtung und Empfehlung durch die Forschungskommission unter Leitung der Vizepr?sidentin oder des Vizepr?sidenten für Forschung und Transfer.
Max. 20 % der Professor*innenstellen dürfen lt. Brandenburgischen Hochschulgesetz als Forschungsprofessuren ausgewiesen werden.
Entscheidungskriterien
Bei der Entscheidung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Potential für die Forschungsprofilbildung des Fachbereichs und der Hochschule
- F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Anwendungsorientierung und Praxisrelevanz des Forschungsvorhabens
- Darstellung und ?ffentliche Wirksamkeit der laufenden und abgeschlossenen Forschungs- und Transferprojekte der letzten drei Jahre
- Interdisziplin?re Ausstrahlung und positive Effekte auf andere Forschungsgebiete innerhalb der FHP
- Kooperationsintensit?t mit Blick auf regionale Aspekte (Unternehmen, Hochschulen, au?eruniversit?re Forschungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Akteure)
- Beitrag zur Internationalisierung.
Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen:
a) technische und ingenieurwissenschaftliche F?cher
- Summe der eingeworbenen Drittmittel über 3 Jahre ≥ 300.000 Euro oder bis zu 6 Jahre durchschnittlich ≥ 100.000 Euro/Jahr, und
- ≥ 2 Publikationspunkte1 pro Jahr sowie in Summe ≥ 6 Publikationspunkte über 3 Jahre, oder durchschnittlich ≥ 2 Punkte/Jahr über die bis zu 6 letzten Jahre
Eine geringe Unterschreitung eines der Kriterien, Drittmittel oder Publikationen kann durch eine entsprechende ?bererfüllung des anderen Kriteriums ausgeglichen werden.
b) ?brige F?cher
- Summe der eingeworbenen Drittmittel über 3 Jahre ≥ 150.000 Euro oder bis zu 6 Jahre durchschnittlich ≥ 50.000 Euro/Jahr, und
- ≥ 1 Publikation mit Peer-Review pro Jahr sowie in Summe ≥ 15 Publikationspunkte über 3 Jahre, oder durchschnittlich ≥ 5 Punkte/Jahr über die bis zu 6 letzten Jahre
Eine geringe Unterschreitung eines der Kriterien, Drittmittel oder Publikationen kann durch eine entsprechende ?bererfüllung des anderen Kriteriums ausgeglichen werden.
Rechtliche Grundlagen
Im Brandenburgischen Hochschulgesetz sind Professorinnen und Professoren mit dem Schwerpunkt Forschung in § 50 Abs. 3 geregelt. Dort hei?t es:
(3) Fachhochschulen k?nnen Professuren mit Schwerpunkt in der Forschung einrichten. Der Anteil dieser Professuren an der Gesamtzahl der Professorenstellen einer Fachhochschule darf 20 Prozent nicht übersteigen. Der Umfang der Lehrverpflichtung von Professorinnen und Professoren mit Schwerpunkt in der Forschung darf maximal 50 Prozent unter der Lehrverpflichtung von Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen ohne Schwerpunkt in der Forschung liegen. Für die Einstellung als Professorin oder Professor mit Schwerpunkt in der Forschung gilt § 43 mit der Ma?gabe, dass die Voraussetzungen nach § 43 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a und b erfüllt sein müssen oder zus?tzlich zu den Voraussetzungen nach § 43 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b besondere wissenschaftliche Leistungen in der Forschung nachgewiesen werden. Die ?bernahme einer Professur mit Schwerpunkt in der Forschung ist auch vorübergehend m?glich.
Die Satzung zur Vergabe der Forschungsprofessuren regelt das hochschulinterne Verfahren.

Aktuelle Forschungsprofessuren
Derzeit sind an unserer Hochschule 14 Professorinnen und Professoren als Forschungsprofessor*in t?tig. Sie er?ffnen innerhalb der Hochschule neue Forschungsfelder.