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Erfüllung der Informationspflichten zur Videoüberwachung

Zur Diebstahl- und Vandalismusvorbeugung sowie zur Durchsetzung des Hausrechts betreibt die FH Potsdam in ausgeschilderten Bereichen des FH-Gel?ndes eine Videoüberwachung.

Videoüberwachung

Rechtlich kann sich die FH Potsdam als Verantwortliche Stelle für diese Videoüberwachung in erster Linie auf den § 28 Brandenburger Datenschutzgesetz (BbgDSG) stützen:

§ 28 Videoüberwachung ?ffentlich zug?nglicher R?ume

"(1) Die Erhebung personenbezogener Daten mit Hilfe von optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) und deren weitere Verarbeitung ist zul?ssig, wenn dies

  • zur Erfüllung der Aufgaben ?ffentlicher Stellen,
  • zur Wahrnehmung des Hausrechts,
  • zum Schutz des Eigentums oder Besitzes oder
  • zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.

(2) Die Videoüberwachung, die Angaben nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a bis c der Verordnung (EU) 2016/679 sowie die M?glichkeit, bei der oder dem Verantwortlichen die weiteren Informationen nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 zu erhalten, sind durch geeignete Ma?nahmen zum frühestm?glichen Zeitpunkt erkennbar zu machen.

(3) Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist nur zul?ssig, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die ?ffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

(4) Werden durch eine Videoüberwachung erhobene personenbezogene Daten einer bestimmten Person zugeordnet oder zu anderen als den in Absatz 1 genannten Zwecken verarbeitet, ist die betroffene Person erg?nzend zu den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 zu informieren, soweit und solange der Zweck der Verarbeitung hierdurch nicht gef?hrdet wird. § 10 gilt entsprechend."

Speicherdauer & Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die gespeicherten Aufzeichnungen werden regelm??ig überschrieben, eine L?schung findet sp?testens nach 72 Stunden statt.

Ihre Rechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen zudem folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so k?nnen Sie die L?schung oder Einschr?nkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Fachhochschule Potsdam, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbeh?rde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden m?chten, k?nnen Sie sie wie folgt kontaktieren:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: +49 33203 356-0
Fax: +49 33203 356-49 E
E-Mail: poststelle?@LDA.brandenburg.de

Weitere Informationen k?nnen Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter www.lda.brandenburg.de entnehmen.

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