Immatrikulationsverfahren an der FH Potsdam
Die Aufnahme an der FH Potsdam erfolgt über die Immatrikulation (Einschreibung). Sie findet bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen nach der erfolgreichen Bewerbung mit dem Zulassungsbescheid statt. Für zulassungsfreie Studieng?nge k?nnen Sie direkt einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Hierbei ist stets auf die entsprechenden Fristen zu achten.
Informationen zur Immatrikulation
Die Immatrikulation in einen Bachelor- oder Masterstudiengang ist im Hochschulportal MyCampus zu beantragen. In zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen kann die Immatrikulation nur erfolgen, wenn nach vorheriger Bewerbung eine Zulassung erteilt wurde.
Nach Eingabe der für die Immatrikulation erforderlichen Angaben wird ein Immatrikulationsantrag erstellt. Dieser Antrag muss unterschrieben und mit den für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen bei der FH Potsdam auf dem Postweg eingereicht werden.
Immatrikulationszeitraum
- Den Immatrikulationszeitraum für zulassungsfreie Studieng?nge k?nnen Sie der Bewerbungsangabe der jeweiligen Studiengangsseite entnehmen.
- Für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge bekommen Sie mit dem Zulassungsbescheid in MyCampus eine entsprechende Frist mitgeteilt.
- Bei Immatrikulation/Hochschulwechsel in ein h?heres Fachsemester gilt der 15.Januar des Jahres für das Sommersemester und der 15. Juli des Jahres für das Wintersemester als Stichtag für die Antragstellung.
Einzureichende Unterlagen
- einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Hochschulabschlusszeugnisses oder Erkl?rung über die Vorlage aller abschlussrelevanten Leistungen vor Aufnahme des Masterstudiums
- Einzahlungsbeleg/Auftragsbest?tigung des Semesterbeitrags und ggf. weiterer Studienentgelte
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
- ggf. weitere Unterlagen gem?? Immatrikulationsantrag
- Lichtbild für die Ausstellung der Campus.Karte
- Krankenversicherung: Sp?testens zum Zeitpunkt der Immatrikulation ben?tigt die FH Potsdam von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihre gesetzliche Krankenkasse. Ihre Krankenkasse sendet dann die erforderliche Meldung an die FH Potsdam. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0002156 an.
Informationen zur Mehrfachimmatrikulation
Mehrfachimmatrikulation bedeutet: Sie streben zeitgleich in zwei Studieng?ngen jeweils einen Abschluss an. Eine zeitgleiche Immatrikulation in zwei zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge ist grunds?tzlich ausgeschlossen!
Wenn Sie nach § 15 Abs. 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz bereits an einer anderen Hochschule des Landes Brandenburg oder des Landes Berlin als Haupth?rer*in immatrikuliert sind, erkl?ren Sie mit der Immatrikulation an der FH Potsdam, an welcher Hochschule Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben wollen. Gebühren und Beitr?ge, einschlie?lich der Sozialbeitr?ge zum Sudierendenwerk, sind nur an der Hochschule zu entrichten, an der die Mitgliedschaftsrechte ausgeübt werden.
Sofern Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte an einer anderen Brandenburger oder Berliner Hochschule ausüben, reichen Sie bitte mit dem Antrag auf Immatrikulation folgende Unterlagen/Nachweise ein:
- Erkl?rung über die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule
- Nachweis über die Entrichtung des dort f?lligen Semesterbeitrags inkl. Deutschlandsemesterticket
- Nachweis, dass der andere Studiengang ein NC-freier Studiengang ist, sofern Sie sich an der FH Potsdam in einen NC-Studiengang immatrikulieren (dieser Nachweis ist einmalig zu erbringen)