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News

Neuigkeiten zum BAf?G

Studium & Lehre
Euro-Scheine aufgef?chert auf einem Tisch

Das Studentenwerk Potsdam hat alle Neuigkeiten und wesentlichen Informationen rund um das Bundesausbildungsf?rderungsgesetz (BAf?G) f¨¹r Studierende zusammengefasst.

Angek¨¹ndigte ?nderungen beim BAf?G ab Herbst 2024?

  1. Erh?hung der BAf?G-Freibetr?ge: Die Freibetr?ge steigen um 5,25 %. 
  2. Anhebung der Bedarfss?tze:
    ¡¤ Der Grundbedarf erh?ht sich um 5 % (von 452 € auf 475 €).
    ¡¤ Der Wohnbedarf au?erhalb des Elternhauses steigt von 360 € auf 380 €.
    ¡¤ Die Zuschl?ge f¨¹r Kranken- und Pflegeversicherung werden aktualisiert.
  3. Minijob-Regelungen: Minijobs bleiben anrechnungsfrei, die h?here Minijob-Grenze von 556 € gilt ab Herbst 2024.
  4. F?rderungsh?chstdauer: Die F?rderungsh?chstdauer umfasst nun die Regelstudienzeit plus ein ?Flexibilit?tssemester¡°. Dieses kann entweder im Bachelor- oder im Master-Studium eingesetzt werden.
  5. Erleichterungen bei Fachrichtungswechsel und Studienabbruch: Ein Wechsel der Fachrichtung oder ein Studienabbruch ist k¨¹nftig bis zum Beginn des 5. Fachsemesters m?glich, ohne die BAf?G-F?rderung zu beeintr?chtigen.
  6. Einmalige Studienstarthilfe: Erstsemester unter 25 Jahren aus Bedarfsgemeinschaften erhalten eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 € (sofern im Vormonat vor Studienbeginn eine von acht Sozialleistungen bezogen wurde).

Weitere Informationen inkl. FAQ finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Erinnerung an den Folgeantrag

Haben Sie Ihren Folgeantrag? f¨¹r das BAf?G schon gestellt? An Ihrem letzten BAf?G-Bescheid k?nnen Sie ablesen, wie lange Ihr aktueller Bewilligungszeitraum gilt. In der Regel betr?gt dieser ein Jahr.

F¨¹r eine m?glichst l¨¹ckenlose F?rderung empfehlen wir, sp?testens zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes den Folgeantrag zu stellen. Daf¨¹r k?nnen Sie das digitale Formblatt 9 nutzen und ¨¹ber BAf?Gdigital den Antrag ganz einfach und komplett ohne Papier-Formulare online stellen. Fehlende Unterlagen k?nnen Sie nachtr?glich ebenfalls ¨¹ber den Antragsassistenten oder ¨¹ber die App BAf?Gdigital hochladen.

Die Vorteile sind:

  • Die Unterlagen werden bei uns direkt zu Ihrem F?rderungsfall gespeichert und ¨¹ber einen gesicherten Kommunikationsweg ¨¹bermittelt (E-Mails mit Anh?ngen werden der Sachbearbeitung nicht zugestellt).

Wichtig: Haben Sie Ihren Folgeantrag bereits in Papierform gestellt oder beabsichtigen diesen so zu stellen, k?nnen Sie (nachtr?glich) keine Unterlagen ¨¹ber den Antragsassistenten bzw. die App hochladen.

Bei Fragen erreichen Sie das BAf?G-Amt zu den telefonischen Sprechzeiten am Montag und Donnerstag zwischen 9:00 ¨C 12:00 Uhr. Oder kommen Sie zur pers?nlichen Sprechzeit einfach vorbei. Diese findet am Dienstag von 9:00 ¨C 12:00 Uhr und 13:00 ¨C 16:00 Uhr sowie am Donnerstag zwischen 13:00 ¨C 16:00 Uhr statt. Allgemeine Fragen rund um die BAf?G-Antragstellung beantwortet auch gern unser Allgemeines Beratungsb¨¹ro telefonisch am Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 9:00 ¨C 12:00 Uhr unter +49 331 3706308.
 

? Gem?? Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur ?nderung des Bundesausbildungsf?rderungsgesetzes (29. BAf?G?ndG), Drucksache 20/11313, Stand 13.06.2024. Die neuen Freibetr?ge und Bedarfss?tze sollen ab Beginn des Wintersemesters 2024/2025 f¨¹r neue BAf?G-Bewilligungen und sp?testens ab 10/2024 bei einer Weiterf?rderung gelten.
? Betrachten Sie diese E-Mail bitte als gegenstandslos, sollten Sie Ihren Folgeantrag bereits gestellt haben. Dieser wird zurzeit bearbeitet. Sehen Sie daher bitte von Nachfragen dazu ab.

Studentenwerk Potsdam
Anstalt des ?ffentlichen Rechts
Amt f¨¹r Ausbildungsf?rderung

Babelsberger Str. 2, 14473 Potsdam

+49 331 3706-301
Fax: +49 331 3706-325
bafoeg@studentenwerk-potsdam.de