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Hohe Energiekosten – sozialrechtliche Ansprüche für Studierende
Bundesweite Kampagne "Energie-Hilfe" gestartet, mit der Menschen über ihre Rechte auf beh?rdliche ?bernahme von Energiekosten aufgekl?rt werden.
Angesichts stark steigender Energiekosten haben der Parit?tische Wohlfahrtsverband und Tacheles e.V. am 07.11.2022 die bundesweite Kampagne "Energie-Hilfe" gestartet, mit der Menschen über ihre Rechte auf beh?rdliche ?bernahme von Energiekosten aufgekl?rt werden. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene – auch Studierende – in finanziellen Notlagen umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musterantr?ge zur Verfügung stellt.
Ihre Empfehlungen für Studierende in Notsituationen: Jene, die bei den Eltern leben, k?nnen aufstockende Leistungen nach § 7 SGB II beim Jobcenter beantragen. Studierende, die nicht bei den Eltern leben, haben ggf. die M?glichkeit, eine "unbillige H?rte" geltend zu machen und im Rahmen der H?rtefallregelung nach § 27 Abs. 3 SGB II (aufstockende) Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter zu erhalten. Das Geld ist zwar zurückzuzahlen (Darlehen!), aber 1. ist die Unterstützung zinsfrei und 2. sind die Rückzahlungsbedingungen an die wirtschaftliche Leistungsf?higkeit gekoppelt.
Quelle
Newsletter 9/2022 der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks