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Mit dem Erasmus+ Programm im Ausland die eigenen Kompetenzen weiterbilden

?ber die Programmlinie Staff Mobility – Staff Training (STT) k?nnen Hochschulangeh?rige an einer Fort- oder Weiterbildung im europ?ischen Ausland teilnehmen. Gef?rdert werden Aktivit?ten an europ?ischen Hochschulen und Einrichtungen in einem der Erasmus+ Programml?nder.

Alle Infos auf einen Blick

Ihre Vorteile

Neben dem fachlichen Austausch und dem Ausbau bzw. der Vertiefung von Netzwerken steht die St?rkung der eigenen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen im Vordergrund. Sie führen den Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms im Rahmen Ihrer Arbeitszeit durch. Und das Erasmus-Programm finanziert Sie dabei.

Wer kann teilnehmen?

Das Programm steht allen Besch?ftigen unserer Hochschule offen - von Auszubildenden bis zur Pr?sidentin. Sprechen Sie Ihr Vorhaben vorher mit der Ihnen vorgesetzten Person ab.

Dauer des Aufenthaltes

Die Dauer der Mobilit?t kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen (jeweils ohne Reisezeiten).

Als Anfangsdatum des gef?rderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der oder die Teilnehmer*in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der oder die Teilnehmer*in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss.

Aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht immer die komplette Aufenthaltsdauer finanziert werden.

Aktivit?tsformate

  • Hospitationen und Job Shadowing
  • Sprachkurse
  • International Staff Weeks
  • Workshops und Seminare
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)

Staff Weeks und Sprachkurse

Hochschulen und Institutionen im Ausland veranstalten regelm??ig sogenannte International Staff Weeks zu verschiedenen Themenschwerpunkten. Auch Sprachkurse für Hochschulpersonal werden von vielen Instituten angeboten.

Eine ?bersicht von Erasmus Staff Training M?glichkeiten finden Sie in der Datenbank von iMOTION

Aktivit?ten an Partnerhochschulen

Unsere Partnerhochschulen veranstalten internationale Staff Weeks, über die wir Sie gerne informieren.

Finanzielle F?rderung

Sie erhalten vor dem Mobilit?tsbeginn eine Fahrkostenpauschale sowie eine l?nderabh?ngige Tagespauschale. Eine zus?tzliche Abrechnung der tats?chlich angefallenen Kosten nach dem Aufenthalt ist nicht n?tig. Sollten die tats?chlichen Kosten die maximale Bewilligung übersteigen, sind die zus?tzlichen Kosten von den Teilnehmenden selbst zu tragen oder durch andere F?rdert?pfe an der FHP zu decken.

Sie erhalten pro Aufenthaltstag eine l?nderabh?ngige Tagespauschale. Die Pauschalen sind wie folgt durch das Erasmus+ Programm vorgegeben:

180 Euro/Tag D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes K?nigreich
160 Euro/Tag Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern
140 Euro/Tag Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rum?nien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Die Reisekosten werden in Abh?ngigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort des Aufenthaltes mit einem europaweit einheitlichen Berechnungsinstrument der EU-Kommission ermittelt. Wenn Sie die gesamte oder einen Teil der Strecke zum Aufenthaltsort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten Sie ggf. einen zus?tzlichen Zuschlag (Top-up) auf Ihre Reisekostenpauschale (umweltfreundliches Reisen).

 

Entfernung Pauschale Zuschuss umweltfreundliches Reisen
10-99 km 20 EUR -
100–499 km 180 EUR 210 EUR
500–1999 km 275 EUR 320 EUR
2.000–2.999 km 360 EUR 410 EUR
3000 –3999 km 530 EUR 610 EUR
4000 7999 km 820 EUR -
8000 km und mehr: 1.500 EUR
  • Ablauf und Antrag

    In nur wenigen Schritten zum erfolgreichen Antrag!

  • 1. Weiterbildung anbahnen

    Organisieren Sie das gewünschte Vorhaben. Besprechen Sie die passende Aktivit?t in Ihrer Abteilung und nehmen Sie Kontakt zu den jeweiligen Institutionen auf.

  • 2. Antrag im International Office einreichen

    Schicken Sie m?glichst 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn den Antrag mit den zugeh?rigen Unterlagen an das International Office (anke.weiss@fh-potsdam.de). Das International Office informiert Sie über die F?rderung und schickt die Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement). Reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:

    • Interner Antrag (unter Downloads und im Dokumentencenter)
    • Mobility Agreement (unter Downloads und im Dokumentencenter)
    • Dienstreiseantrag (im Dokumentencenter): Als Zweck geben Sie an "Erasmus+ Personalmobilit?t, Budgetverantwortung International Office" und bei "4 voraussichtliche Kosten & Erstattung" w?hlen Sie "Keine (Nur Versicherungsschutz)" - Das International Office unterschreibt als Budgetverantwortliche.
  • 3. Weiterbildung vorbereiten und durchführen

    Verkehrsmittel und Unterkunft k?nnen Sie jetzt selbst buchen!

    Schlie?en Sie ggf. Zusatzversicherungen für die Zeit im Ausland ab. Der Erasmus+ Mobilit?tszuschuss ist mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Im Rahmen der best?tigten Dienstreise mit Erasmus-F?rderung greift lediglich die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich besch?ftigte Mitarbeiter*innen an der FH Potsdam auch im Ausland. Wir raten zu einer Auslandskrankenversicherung, einer Abdeckung durch eine Haftpflichtversicherung auch im Ausland und ggf. zu einer Reiseversicherung und/oder Lebensversicherung.  

    Hinweis: Sammeln Sie ggf. Rechnungen, Tickets, o.?. für Ihre Einkommenssteuererkl?rung, wo Sie die überschüssige Mobilit?tsf?rderung als Einkommen angeben, oder zus?tzliche Kosten deklarieren k?nnen. 

  • 4. F?rderung abschlie?en

    Nach dem Auslandsaufenthalt müssen Sie noch die folgenden Schritte abschlie?en:

    • EU Survey Umfrage ausfüllen (online)
    • Confirmation of Stay durch die aufnehmende Einrichtung unterschreiben lassen (unter Downloads oder im Dokumentencenter)

    Frist für die Einreichung: 6 Wochen nach dem Enddatum. Das International Office ist berechtigt die Erasmus-F?rderung teilweise oder ganz zurückzufordern, wenn sie die n?tigen einzureichenden Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen!

    Ggf. k?nnen Sie bei der Einkommenssteuererkl?rung die überschüssige Mobilit?tsf?rderung als Einkommen angeben, oder zus?tzliche Kosten deklarieren. 

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Hochschulkoordinator für Erasmus und Austauschprogramme

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